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Deutschland trödelt bei Offenlegung von EU-Hilfen

2. Oktober 2008
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Deutschland muss der Europäischen Kommission zufolge so schnell wie möglich die heimischen Empfänger der milliardenschweren EU-Gelder für die ländliche Entwicklung offen legen. Bereits am vergangenen Dienstag (30. September) hätten alle EU-Mitgliedstaaten, die solche Mittel erhalten, entsprechende Internetseiten freischalten müssen, sagte ein Kommissionssprecher am Donnerstag in Brüssel. An diese Frist hätten sich außer Deutschland auch alle betroffenen Länder gehalten, darunter Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien. Berlin habe erklärt, wegen seines föderalen Systems - also der Verteilung von EU-Geldern über die Bundesländer - Schwierigkeiten gehabt zu haben, die Internetseite rechtzeitig startklar zu bekommen, sagte der Sprecher. Die Bundesregierung habe sich deshalb weitere zwei Monate Zeit erbeten. Halte sich Deutschland nicht an diese erneute Frist, könne die EU-Kommission ein Verfahren wegen des Bruchs von EU-Recht eröffnen, sagte der Sprecher.