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Deutsche Rechtshilfe für türkische Justiz

1. März 2022

Die türkische Justiz versucht auch Kritiker in Deutschland zu verfolgen und ermittelt gegen immer mehr Deutschtürken. Ein aktueller Fall zeigt, wie sie vorgeht und wie deutsche Behörden ihr dabei Rechtshilfe leisten.

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Bundesministerium der Justiz in Berlin
Bundesministerium der Justiz in BerlinBild: Christoph Soeder/dpa/picture alliance

Es war stockdunkel und Ali A. lag noch im Bett, als er durch drei Polizeibeamte aufgeweckt wurde. 6:13 Uhr - eigentlich hatte der zweifache Vater und Geschäftsmann nicht vor, am 21. Januar so früh aufzustehen. Denn am Tag zuvor war er erst gegen 2 Uhr von der Arbeit nach Hause gekommen. Ausschlafen und Frühstücken mit dem Sohn stand auf dem Plan. Doch daraus wurde nichts, erzählt er der DW.

Drei Polizeibeamte im Schlafzimmer und ein 17-jähriger Sohn, der gedolmetscht hat, steht in der Akte. "Es war von Hausdurchsuchung die Rede, irgendein Verstoß gegen das Vereinsgesetz", erinnert sich der 49-jährige Ali A. heute. Unter der Bettdecke zieht er sich schnell um, geht mit den Beamten ins Wohnzimmer. Auf Nachfrage händigt er seine zwei Mobiltelefone aus. Erst ein paar Stunden später erfährt er von seinem Anwalt, worum es überhaupt geht. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittele gegen ihn, erklärt sein Anwalt Mahmut Erdem. Mutmaßlicher Vorwurf sei die Verbreitung der verbotenen PKK-Symbole auf Facebook.

Laut der Unterlagen kam der Tipp aus der Türkei, genauer gesagt vom Generalkonsulat der Türkischen Republik in Mainz. Im September 2020 übermittelte es der Mainzer Staatsanwaltschaft eine Ermittlungsakte. Betreff: Rechtshilfeersuchen aus der Türkei. Aus der Akte, die die DW einsehen durfte, geht hervor, dass die türkischen Behörden seit Monaten gegen einen Ali A. ermitteln würden - wegen Terrorpropaganda auf Social Media. In derselben Akte steht auch ein Vermerk, dass die türkischen Behörden bereits Rechtshilfeersuchen im Fall von Ali A. beantragt hätten, das die deutsche Justiz bereits abgelehnt hatte. Der Grund ist unbekannt. Vermutlich, weil es sich um einen mutmaßlich politischen Tatvorwurf handelt.

Keine Rechtshilfe bei politischer Verfolgung

In den letzten Jahren wurde bekannt, dass türkische Behörden, insbesondere seit dem Putschversuch 2016, viele Rechtshilfeersuchen an Deutschland übermittelt haben, in denen es um politische Tatvorwürfe ging. Dem wollten die zuständigen Ministerien nicht nachkommen, woraufhin auch mehrere Gerichte diesbezügliche Anträge ablehnten.

Mahmut Erdem | Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Mahmut Erdem Bild: Privat

Die Mainzer Behörden hingegen wurden tätig und leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen Ali A. ein. Dabei stellten sie fest, dass eine Personenverwechselung vorlag. Der Ali A., dem die türkische Justiz Terrorpropaganda auf Facebook vorwirft, ist nicht der Ali A., der in Mainz wohnt. Die deutschen Ermittler machten dann den richtigen mutmaßlichen Beschuldigten ausfindig und schickten die Akte nach Hamburg. Denn der richtige Ali A. wohnt in der Nähe von Hamburg.

Hausdurchsuchung morgens um sechs

Die Ermittler nahmen den Facebook-Account des richtigen Ali A. genauer unter die Lupe. Dabei machten sie sich zwar nicht die mutmaßlichen Beweise der türkischen Justiz zu eigen, entdecken aber doch genug Hinweise für ein eigenes Ermittlungsverfahren: Verbreitung verbotener Symbole der PKK-Teilorganisationen. Doch in der Gerichtsakte ist auch zu lesen, dass "aus verfahrensökonomischen Gründen" die Facebook-Posts von Ali A. nicht übersetzt worden sind.

"Hätten sie nicht gespart und einen Dolmetscher eingeschaltet, hätten sie sofort erkennen können, dass mein Mandat selbst keine Kommentare geschrieben hat, nur die Beiträge der kurdischen Nachrichtenagentur ANF postete" kritisiert Mahmut Erdem, der Anwalt von Ali A. Und er fügt hinzu, dass ANF in Deutschland nicht verboten sei. Außerdem hält er es für skandalös, dass deutsche Behörden einem Rechthilfeersuchen der Türkei nachgehen, das von der deutschen Justiz bereits abgelehnt worden ist. Aus seiner Sicht seien die Hamburger Staatsanwaltschaft und das Gericht außerdem mit der "fraglichen Hausdurchsuchung" über das Ziel hinausgeschossen.

Laut Gerichtsakten fand die Hausdurchsuchung nicht nur um 6 Uhr morgens statt, die Beamten klingelten zuerst auch bei den Nachbarn und weckten somit auch sie auf. "Gegen meinen Mandanten bestand lediglich ein Verdacht, keine vollendete Straftat", kritisiert der Rechtsanwalt Erdem das Vorgehen der Behörden.

Bundestagsabgeordneter Andrej Hunko (Die Linke)
Bundestagsabgeordneter Andrej Hunko (Die Linke)Bild: picture-alliance/dpa/L. Schulze

Die Staatsanwaltschaft Hamburg lehnt die Kritik wiederum ab. Auf Anfrage der DW teilte sie mit, dass die Durchsuchung primär zum Auffinden von Beweismitteln gewesen sei. Über das Vorgehen bei der Vollstreckung des Durchsuchungsbeschlusses entscheide die Polizei aufgrund der Umstände des Einzelfalls.

Türkisches Rechtshilfeersuchen nicht Gegenstand der Ermittlungen?

Laut der Staatsanwaltschaft Hamburg sind die Vorwürfe der türkischen Behörden gegen Ali A. nicht Gegenstand des jetzigen Ermittlungsverfahrens. Dabei ist die umfangreiche Akte voll mit mutmaßlichen Beweisen der türkischen Staatsanwaltschaft Ankara, unter anderem ein Dutzend Facebook-Posts von Ali A., seitenlange Berichte des türkischen Geheimdiensts zur PKK oder die Begriffserklärung Terrorpropaganda. Interessant ist auch, dass ein Tagesschau-Beitrag über HDP, die drittgrößte Partei des türkischen Parlaments sowie ein Foto von Karl Marx, das Ali A. geteilt haben soll, von den deutschen Ermittlern der Akte beigefügt worden sind.

Andrej Hunko, MdB, Die Linke, kritisiert das Vorgehen der deutschen Behörden. "Es ist befremdlich, dass ein offensichtlich unbegründetes Rechtshilfeersuchen aus der Türkei dann doch zum Anlass genommen wird, Ermittlungen aufzunehmen. Rechtshilfeersuchen und INTERPOL-Fahndungsersuchen werden von der türkischen Regierung seit Jahren genutzt, um Kritikerinnen und Kritiker auch im Ausland zu verfolgen und einzuschüchtern", sagt er im Gespräch mit der DW. Seiner Meinung nach war das richtig, dass die deutschen Behörden im Fall von Ali A. das erste Rechtshilfeersuchen abgelehnt haben.

Hunkos Fraktion stellt seit Jahren entsprechende Kleine Anfragen dazu. In der Antwort auf die letzte teilte die Bundesregierung mit, dass das Bundesamt für Justiz im Jahr 2019 270, 2020 303 und 2021 416 Rechtshilfeersuchen aus der Türkei erhalten hat.

Symbolfoto Justitia
Die Türkei setzt Rechtshilfeersuchen ein, um Kritiker zu verfolgen - auch im AuslandBild: picture alliance

Nach Angaben des Bundesamtes für Justiz werden Rechtshilfeersuchen grundsätzlich durch die zuständigen türkischen Stellen zunächst an das Bundesamt für Justiz übermittelt. Dieses leitet dann die Ersuchen an die zuständige Landesjustizverwaltung weiter und diese wiederum an die Justizbehörde, die jeweils für die Vornahme der erbetenen Handlung zuständig ist - in der Regel Staatsanwaltschaft oder Gericht. Eine Ausnahme gilt für Ersuchen, mit denen lediglich die Vernehmung einer Person oder die Zustellung eines Schriftstücks erbeten wird. In solchen Fällen können Rechtshilfeersuchen direkt den zuständigen deutschen Justizbehörden zugeleitet werden.

"Genau das hat das türkische Generalkonsulat Mainz gemacht" sagte Rechtsanwalt Erdem. Es habe einen bereits abgelehnten Antrag noch einmal auf einem anderen Weg gestellt - mit Erfolg. Dies sei auch das Ziel der türkischen Behörden. 

Andrej Hunko kritisiert das Vorgehen der deutschen Justiz. "Die Türkei setzt verbindliche Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht um. Deshalb läuft ein Vertragsverletzungsverfahren des Europarates gegen die Türkei, das auch von der Bundesregierung unterstützt wird. Dennoch arbeiten deutsche Sicherheitsbehörden und die deutsche Justiz weiterhin mit der Türkei zusammen." Rechtshilfeersuchen aus der Türkei müssten seiner Meinung nach aufgrund der schweren Defizite im Bereich von Menschenrechten und Rechtstaatlichkeit einer besonderen Prüfung unterzogen werden. Und es müsse ausgeschlossen werden, dass die Türkei Rechthilfeersuchen weiterhin für die politische Verfolgung von Oppositionellen einsetzen könne.

Ali A. will nicht gewusst haben, dass auch das Teilen von Pressebeiträgen, bei denen Artikelbilder mit verbotenen Symbolen automatisch erscheinen, ebenfalls dem Verbot unterliegen. Die Auswertung seiner sichergestellten Mobiltelefone dauert noch an.

Elmas Topcu | Journalistin
Elmas Topcu Reporterin und Redakteurin mit Blick auf die Türkei und deutsch-türkische Beziehungen@topcuelmas