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Politik

Deutsche IS-Anhängerin kann heimkehren

22. November 2019

Erstmals holt Deutschland aktiv eine erwachsene IS-Anhängerin aus Syrien zurück, gemeinsam mit mehreren Kindern. Die deutsche Staatsangehörige war seit 2016 im Kriegsgebiet, zuletzt im Gefangenenlager Al-Hol.

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Syrien Frauen beim Islamischen Staat
IS-Anhängerinnen im Lager Al-Hol im Norden Syriens (Archivbild)Bild: Getty Images/AFP/D. Soleilman

Bisher hatte Deutschland nur bei der Ausreise von Kindern aus syrischen Gefangenenlagern geholfen. Jetzt heißt es aus dem Auswärtigen Amt zum ersten Mal: "Wir können bestätigen, dass heute drei weitere deutsche Kinder, die sich in Nordsyrien in Gewahrsam befunden haben, von dort aus gemeinsam mit ihrer Mutter in den Irak ausreisen konnten." Von dort aus soll die Familie, die zuletzt im Lager Al-Hol in Nordsyrien lebte, nach Deutschland ausgeflogen werden.

Ermittlungen wegen Terrorverdacht

Nach Medienberichten wird gegen die Frau in Deutschland ermittelt. Das Nachrichtenmagazin "Spiegel" meldete, Laura H. habe sich im März 2016 aus dem Raum Gießen mit zwei Kindern auf den Weg nach Syrien gemacht, wo sie sich den IS-Extremisten anschloss. In Deutschland werde gegen die inzwischen 30-Jährige schon länger wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe sowie wegen Verletzung der Fürsorgepflicht für ihre Kinder ermittelt.

Sie hat demnach neben ihren eigenen Kindern auch ein zweijähriges Mädchen mit US-Staatsangehörigkeit in ihrer Obhut, das wohl nicht mit nach Deutschland kommt. An der Organisation der Ausreise in den Irak soll ein ehemaliger US-Diplomat beteiligt gewesen sein. Laut "Bild"-Zeitung handelt es sich bei dem nicht leiblichen Kind um die Tochter des ersten Mannes von Laura H., eines US-Bürgers.

Bundesregierung besteht auf Einzelfallprüfung

Die Bundesregierung hatte mit Blick auf Frauen, die aus Gefangenenlagern in Syrien zurückkehren wollen, zuletzt erklärt, sie werde sich jeden Einzelfall anschauen. Laut einer aktuellen Statistik der Sicherheitsbehörden sitzen in Syrien derzeit noch etwa 80 deutsche IS-Anhängerinnen und IS-Anhänger in Lagern oder Gefängnissen.

In den vergangenen Wochen hatte es zwei Gerichtsbeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu IS-Rückkehrerinnen gegeben. In beiden Fällen war die Bundesregierung aufgefordert worden, Frauen, die in einem von Kurden kontrollierten Lager in Nordsyrien leben, gemeinsam mit ihren Kindern nach Deutschland zu holen. In seiner Begründung führte das Gericht aus, die Kinder seien traumatisiert und auf die Betreuung durch die Mutter angewiesen. Das Auswärtige Amt hatte seinerseits Sicherheitsbelange geltend gemacht.

Vergangene Woche waren bereits zwei weibliche IS-Anhänger nach Deutschland zurückkehrt. Allerdings nicht auf Betreiben deutscher Stellen. Die Türkei hatte die beiden Frauen, die sich zuletzt auf ihrem Territorium befanden, abgeschoben.

Erstmal keine Rückkehrchancen für Niederländerinnen

Die Niederlande müssen IS-Anhängerinnen und Kinder vorerst nicht aus nordsyrischen Lagern nach Hause holen. Ein Berufungsgericht gab der niederländischen Regierung Recht und entschied gegen einen Antrag der Betroffenen, wie die Nachrichtenagentur ANP berichtete. 23 niederländische Frauen mutmaßlicher IS-Terroristen und deren 56 Kinder wollten mit der Klage gegen die Regierung ihre Rückholung erzwingen.

In der vergangenen Woche hatte ein Gericht in erster Instanz entschieden, dass zumindest die Kinder heimgeholt werden müssten. Das Berufungsgericht kippte nun diese Entscheidung. Der Fall sei eine politische Angelegenheit und deshalb nicht Sache der Gerichte.

qu/jj (dpa, afp)