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Deutsche in Singapur verurteilt

22. Juni 2002

Die Deutsche Julia Susanne Bohl ist am Freitag (21. Juni 2002) in Singapur wegen verschiedener Drogendelikte zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Ursprünglich drohte ihr die Todesstrafe.

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Julia Susanne BohlBild: AP
Suzanne und Wolfgang Bohl
Die Eltern von JuliaBild: AP

Julia wurde des Konsums von Ketamin, des Besitzes von Marihuana und anderer Rauschmittel sowie des Bereitstellens ihrer Wohnung für den Drogenhandel schuldig gesprochen. Bei der Urteilsverkündung wirkte die 23-Jährige ruhig. Ihre Mutter weinte im Gerichtssaal. Bohls Anwalt Subhas Anandan verlas eine Erklärung der Angeklagten, wonach sie ihr Verhalten zutiefst bereue, "vor allem, weil ich Gast in diesem Land bin". "Ich fühle mich zutiefst beschämt", fügte sie hinzu. Richterin Valerie Thean erklärte, Bohl habe die Strafe verdient, weil sie ihre Wohnung ihrem Mitbewohner aus Singapur wissentlich für Drogengeschäfte zur Verfügung gestellt habe.

Hunderte wegen Drogendelikten gehängt

Bohl war im März 2002 wegen des Vorwurfs festgenommen worden, gemeinsam mit ihren drei mitangeklagten mutmaßlichen Komplizen Bars und Nachtclubs mit Drogen beliefert zu haben. Zunächst glaubte die Polizei, bei ihnen 687 Gramm Cannabis sicher gestellt zu haben. Labortests ergaben, dass es sich um weniger als 500 Gramm reines Cannabis handelte. Damit war die Todesstrafe nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Die Anklage wurde daraufhin in drei Einzelklagen wegen geringerer Drogendelikte unterteilt. Eine der Mitangeklagten wurde kürzlich zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Seit der Einführung der Todesstrafe für Drogendelikte im Jahr 1975 wurden in Singapur hunderte von Menschen gehängt, darunter auch Ausländer. Besonderes Aufsehen erregte die Hinrichtung eines Holländers im Jahr 1994 wegen Heroinschmuggels. Die Menge des von den Zollbehörden Singapurs im vergangenen Jahr beschlagnahmten Rauschgiftes hat im Vergleich zum Jahr 2000 drastisch zugenommen. 2000 waren es sechs Kilogramm, ein Jahr später beinahe 30 Kilogramm. (pg)