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Deutsche Corona-Hilfen für die Wirtschaft

Insa Wrede
2. Februar 2021

Frust, Verzweiflung, Chaos herrscht bei deutschen Unternehmen wegen der Corona-Hilfen. Dabei können sie sich glücklich schätzen, denn in vielen Ländern gibt es keine Unterstützung. Ein Überblick über die deutsche Hilfe.

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Coronamaßnahmen - Geschlossenes Restaurant Kontaktverbot
Bild: Rolf Vennenbernd/dpa/picture alliance

Es wird gejammert und geklagt in Deutschland. Die Corona-Hilfen kommen nicht pünktlich, fließen nicht an jeden, sind unübersichtlich, mit zu viel Bürokratie verbunden und so weiter. Dabei gab es noch nie ein so großes Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Zusätzlich haben die Bundesländer noch eigene Hilfsprogramme aufgelegt.

Das Hilfspaket des Bundes beinhaltet Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen (Überbrückungs- und Soforthilfen), Kredite, Kapitalspritzen und Bürgschaften. Seit Beginn der Coronakrise seien dafür rund 80 Milliarden Euro bereitgestellt worden, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier Ende Januar. Hinzu kommen noch Kurzarbeitergeld und Steuererleichterungen (siehe unten).

Überbrückungshilfe für die kleineren Betriebe

Das Kerninstrument des Bundes, um die Folgen der Corona-Krise für Firmen abzufedern, ist die Überbrückungshilfe. Sie ist für kleine und mittelständische Unternehmen gedacht, die das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bilden. Überbrückungshilfe fließt in Form von Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Vor allem geht es darum, dass Betroffenen ihre Fixkosten wie Mietzahlungen oder Strom weiter bezahlen können. Um die Hilfen zu bekommen, müssen Betroffene einen bestimmten Umsatzrückgang nachweisen.

Vor September bis Dezember 2020 gab es die Überbrückungshilfe II. Von Januar bis Juni 2021 die erweiterte und vereinfachte Überbrückungshilfe III. Wenn der monatliche Umsatz mindestens 30 Prozent unter dem Vergleichsmonat des vorherigen Jahres liegt, dann wird gefördert. In diesem Jahr gilt außerdem: Zu Fixkosten gehören auch Abschreibungen auf verderbliche oder saisonale Ware (wie in der Modebranche).

Geschäfte sind zu. Die Ladeninhaber bleiben auf ihrer Wintermode sitzen, die sich am Ende des Winters wohl kaum noch verkaufen lässt
Geschäfte sind zu. Die Läden bleiben auf ihrer Wintermode sitzen, die sich am Ende des Winters kaum noch verkaufen lässtBild: Rupert Oberhäuser/imago images

Da es bisweilen dauern kann, bis die regulären Hilfen ausgezahlt werden (beispielsweise, weil Kurzarbeitergeld angerechnet wird), werden vorab Abschlagszahlungen gewährt. Das sind quasi Vorschüsse auf die späteren Hilfszahlungen.

Die Überbrückungshilfe III ist vorgesehen für alle Unternehmen bis maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz in Deutschland. Auch Soloselbstständige (die keine Angestellten beschäftigen), Freiberufler und gemeinnützige Unternehmen können einen Antrag stellen. Für Soloselbstständige, insbesondere Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende, gibt es zudem eine sogenannte "Neustarthilfe".

Gerade Soloselbstständige beschweren sich seit Beginn der Pandemie darüber, dass sie von Überbrückungshilfen kaum profitieren. Oft haben sie keine oder geringe Betriebskosten, die sie geltend machen können. Für den privaten Lebensunterhalt sind die Hilfen aber nicht gedacht. So bleibt ihnen meist nur, die Grundsicherung zu beantragen.

Daher will der Bund Soloselbstständige nun mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 5000 Euro unterstützen.

Infografik Hilfe Unternehmen COVID-19 DE

Außerordentliche Wirtschaftshilfen

Für November und Dezember, die beiden ersten Monate des zweiten Lockdowns, stehen außerordentliche Wirtschaftshilfen zur Verfügung. Sie sind vorgesehen für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die wegen des Lockdowns schließen mussten. Auch Unternehmen, die nachweisen können, regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit Firmen zu machen, die schließen mussten, können diese Hilfen beantragen.

So wurden etwa wöchentlich Zuschüsse gewährt in Höhe von 75 Prozent der Umsätze des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im Vorjahresmonat. Doppelte Hilfe gibt es aber nicht. Andere staatliche Leistungen, die für November oder Dezember empfangen wurden, werden auf die Hilfe angerechnet, beispielsweise Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld. Und wenn trotz der grundsätzlichen Schließung Umsätze erzielt wurden, werden diese zum Teil ebenfalls angerechnet. Für die November- und Dezemberhilfe rechnet der Bund mit Ausgaben von jeweils 15 Milliarden Euro, bisher wurde allerdings erst ein kleiner Teil ausgezahlt.

Hilfe für große Unternehmen: Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit einem Umfang von 600 Milliarden Euro richtet sich insbesondere an große Unternehmen, die vor der Pandemie gesund und wettbewerbsfähig waren. Vor allem geht es um Unternehmen, die wichtig für den Wirtschaftsstandort Deutschland und für den Arbeitsmarkt sind. Garantien und Bürgschaften sollen helfen, die Kapitalbasis der Unternehmen zu stärken und Liquiditätsengpässe zu überwinden. Der Staat kann sich auch an den Unternehmen direkt beteiligen. Von dieser Hilfe haben bereits unter anderem die Lufthansa, FTI Touristik, der Reiseveranstalter Tui und MV Werften profitiert.

BdT Deutschland Lufthansa-Jets im Schnee
Eisige Zeiten schon vor dem Winter. Die Lufthansa musste mit Milliarden vom Staat gerettet werdenBild: Boris Roessler/dpa/picture alliance

Die Rolle der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Unbegrenzte Mittel stehen dem KfW-Sonderprogramm 2020 zur Verfügung. Es läuft bis zum 30. Juni 2021 und ist für gewerbliche Unternehmen jeder Größenordnung und freie Berufe gedacht. In Ergänzung zum KfW-Sonderprogramm können kleine und mittlere Unternehmen bis Sommer 2021 Kredite der KfW für Betriebsmittel und Investitionen in begrenzter Höhe erhalten und sind dabei 100-prozentig von der Haftung befreit. Seit dem 9. November 2020 steht der KfW-Schnellkredit auch für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten zur Verfügung.

Bürgschaften und Garantien

Für Unternehmen, die bis zur Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten, können Bürgschaften für Betriebsmittel und Investitionsfinanzierungen zur Verfügung gestellt werden. Bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro werden diese durch die Bürgschaftsbanken bearbeitet, darüber hinaus sind die Länder beziehungsweise deren Förderinstitute zuständig. Ab einem Bürgschaftsbetrag von 20 Millionen Euro beteiligt sich der Bund.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz: "Nur mit massiver Hilfe können wir Beschäftigung und Unternehmen erhalten und die Grundlage legen dafür, dass wir nach Krise wieder voll durchstarten können. Das tun wir, wir halten mit aller Kraft dagegen."
Bundesfinanzminister Olaf Scholz: "Nur mit massiver Hilfe können wir Beschäftigung und Unternehmen erhalten und die Grundlage legen dafür, dass wir nach Krise wieder voll durchstarten können. Das tun wir, wir halten mit aller Kraft dagegen."Bild: Getty Images/M. Tantussi

Steuerliche Hilfsmaßnahmen

Durch den Lockdown sind so manche Waren weniger oder gar nichts mehr wert, beispielsweise saisonale oder verderbliche Güter. Damit die Unternehmen diesen Verlust besser verkraften, wurden ihnen Teilabschreibungen ermöglicht. So kann der Handel die entstandenen Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen.

Zu den steuerlichen Maßnahmen gehören auch, dass beispielsweise die Höhe von Steuervorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer angepasst werden können. Wenn Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, können sie auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden.

Auch über die Mehrwertsteuer hat der Staat versucht, den Unternehmen zu helfen. Um den Verkauf zu fördern, wurden die Umsatzsteuersätze von Anfang Juli 2020 bis Ende Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent und von sieben auf fünf Prozent gesenkt.

Die Steuererleichterungen sind Teil eines Konjunkturpakets von 130 Milliarden Euro, das auch staatliche Investitionen umfasst.

Insolvenzrecht und Kurzarbeit

Zu erwähnen ist außerdem natürlich die Kurzarbeit. Sie hat es vielen Unternehmen von Anfang an erlaubt, auf die Pandemie zu reagieren und schnell Kosten zu senken, ohne Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kündigen zu müssen. Das Bundeswirtschaftsministerium veranschlagt die Kosten für das Kurzarbeitergeld auf 23 Milliarden Euro (Stand Ende Januar 2021).

Und wenn einem Unternehmen das Wasser wirklich bis zum Hals steht, dann muss es derzeit nicht wie üblich einen Insolvenzantrag stellen. Diese Pflicht wurde bis Ende April 2021 aufgehoben, allerdings unter der Bedingung, dass es einen Anspruch auf staatliche Hilfe gibt.

Corona-Hilfen der Bundesländer

Ergänzend zu Hilfen der Bundesregierung haben vieleBundesländer eigene Regionalprogramme aufgesetzt. 

Hier erhalten Sie einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union:

 

Insa Wrede Redakteurin in der Wirtschaftsredaktion