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Bereit für Börsengang

15. Mai 2008

Die Deutsche Bahn hat eine neue Konzernstruktur beschlossen und so den Weg für den geplanten Börsengang im Herbst frei gemacht. Mehr als die Hälfte der Mitarbeiter wird in ein neues Unternehmen ausgegliedert.

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Bahn-Mitarbeiter mit Kelle, Mütze, vor Zug (Quelle: AP)
Viele Mitarbeiter der Deutschen Bahn gehören dann zur neuen Konzern-TochterBild: AP

Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn hat am Donnerstag (15.05.2008) die Neuordnung der Konzernstruktur beschlossen. Das teilte das Unternehmen in Berlin nach einer Sondersitzung des Kontrollgremiums mit. Damit ist nun die Beteiligung von Investoren am Verkehrsunternehmen möglich.

Die Unternehmen für Personen- und Güterverkehr werden unter dem eigentlichen Konzernvorstand in einer Subholding zusammengefasst, die "DB Mobility Logistics AG" (DB ML) heißen wird. Für sie arbeiten künftig rund 170.000 der 240.000 Mitarbeiter. Diese Unternehmenstochter soll zu 24,9 Prozent an die Börse gehen, während Schienennetz und Bahnhöfe komplett im Besitz des Dachkonzerns Deutsche Bahn bleiben.

Alle Posten sind besetzt

Hartmut Mehdorn (Quelle: AP)
Hartmut Mehdorn will die Deutsche Bahn mit Börsengeld zum Global Player machenBild: AP

Mehdorn lobte den raschen Beschluss des Aufsichtsrates: "Mit dieser zügigen Entscheidung liegen wir im Zeitplan für einen Börsengang noch in diesem Herbst." Neben Mehdorn selbst wird künftig auch sein Finanzvorstand Diethelm Sack eine Doppelrolle in beiden Unternehmensteilen spielen.

Die Personalverantwortung teilen sich der erst jüngst ins Management gewechselte Ex-Gewerkschaftschef Norbert Hansen und die bisherige Bahn-Personalchefin Margret Suckale. Während Hansen Arbeitsdirektor beim Dachkonzern wird, geht Suckale als Personalvorstand zur Börsentochter.

Jobsicherung bis 2023

Unmittelbar vor der Aufsichtsratssitzung war der jüngste Konflikt um die Bedingungen der Teilprivatisierung beigelegt worden. Bahn und die Gewerkschaften Transnet und GDBA einigten sich auf einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung. Danach werden betriebsbedingte Kündigungen wegen der Privatisierung bis 2023 ausgeschlossen. (kas)