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Todesstrafe

Ina Rottscheidt22. Oktober 2008

Der Iran will künftig die Todesstrafe für Minderjährige abschaffen, so die Staatsanwaltschaft. Menschenrechtler halten die Ankündigung allerdings für Augenwischerei - denn im Iran gilt immer noch das Vergeltungsrecht.

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Vorbereitungen für eine Hinrichtung im Iran, Foto: AP
Hinrichtungen im Iran werden öffentlich inszeniertBild: AP

Alle Gerichte in der Islamischen Republik seien angewiesen, keine unter 18-jährigen Straftäter "ungeachtet der Straftat, die sie begangen haben", mehr hinrichten zu lassen. Die Ankündigung des stellvertretenden Generalstaatsanwaltes Hossein Sobhi klingt zunächst viel versprechend, denn im Iran werden mehr Jugendliche hingerichtet als in allen anderen Ländern der Welt: In den vergangenen drei Jahren fanden dort zwei Drittel der weltweiten Exekutionen von Jugendlichen statt. Nur in Saudi-Arabien, im Jemen, in Pakistan und im Sudan gibt es ebenfalls Hinrichtungen von Minderjährigen.

Im Iran wurden nach Informationen der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch in den vergangenen zehn Jahren 177 Jugendliche unter 18 Jahren zum Tode verurteilt, von denen 34 hingerichtet wurden. Die restlichen 114 Personen befinden sich derzeit in Todeszellen. Allein in diesem Jahr wurden bereits sechs Jugendliche hingerichtet, seit 2005 waren es 26.

Es gilt Vergeltungsrecht

Am Wochenende (17.10.2008) ruderte Sobhi jedoch wieder zurück: Ob ein Jugendlicher, der einen Mord begangen habe, hingerichtet werde oder nicht, entscheide nicht die Justiz, sagt er. Die Entscheidung liege bei den Hinterbliebenen der Opfer. Denn nach iranischer Rechtsprechung gilt bei Tötungsdelikten oder schwerer Körperverletzung das Recht auf Vergeltungsstrafe: Demnach entscheidet die Familie des Opfers, ob sie ein Blutgeld fordert, mit dem der Täter quasi eine Entschädigung zahlt, oder ob sie verlangt, dass die Todesstrafe ausgeführt wird. Dieses "Auge-um-Auge"-Recht könne den Familien nach islamischem Recht nicht verwehrt werden, sagte Sobhi.

Seine Ankündigung bezieht sich somit nur auf die Fälle, wo der Staat selbst ein Todesurteil verhängt, zum Beispiel bei Drogenschmuggel, bewaffnetem Raubüberfall oder Vergewaltigung. "Bei Tötungsdelikten vertritt die offizielle Seite im Iran den Standpunkt, dass das eine private Streitigkeit ist, in der die Justiz nichts zu suchen hat", erklärt Ruth Jüttner, Nahost-Expertin bei der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (ai): Die Behörden gäben in solchen Fällen somit nur den Rahmen vor, das Strafmaß liege hingegen im Ermessen der jeweiligen Familie.

Die Justiz ist nicht zuständig

Das sind nach Dokumentationen von ai allerdings 99 Prozent der Fälle, in denen die Todesstrafe gegen Minderjährige verhängt wird. Jüttner nennt daher die Ankündigung des stellvertretenden Generalstaatsanwaltes Sobhi "zynisch": "Es ist eine Irreführung der internationalen Meinung, weil der Einruck erweckt wird, dass der Staat und die Justiz im Iran endlich die Todesstrafe für Minderjährige abschafft", sagt sie.




Oftmals handelt es sich dabei um Jugendliche, die zwar wegen Mordes verurteilt wurden, deren Taten aber nach internationalen Standards nicht als vorsätzliche Tötung gewertet werden dürften, sondern nur als Totschlag: Etwa im Falle von Notwehr oder fahrlässiger Tötung, erklärt Jüttner: "Junge Männer prügeln sich auf dem Schulhof, einer zückt ein Messer und plötzlich wird einer getötet: Das ist zwar schlimm, aber kein vorsätzlicher Mord", sagt sie. Aber solche Umstände, die vielleicht als mildernd gelten müssten, würden in der Regel nicht berücksichtigt. "Gerade ärmere Familien haben oftmals nicht das Geld für einen Anwalt. Und ein Pflichtverteidiger lässt meist alles, was zu Gunsten des Angeklagten spricht, außer Acht."

Im Namen von Amnesty International fordert sie, dass die Todesstrafe für Minderjährige im iranischen Strafgesetzbuch generell abgeschafft wird. Wenn diese gesetzlichen Grundlagen geschaffen würden, gäbe es auch keine Interpretationsmöglichkeiten mehr, sagt sie. In einem Schreiben hat ai den obersten politischen und religiösen Führer Chamenei aufgefordert, eine eindeutige Direktive an die Justiz zu erlassen. "Darin forden wir ihn auf, festzulegen", so Jüttner ,"dass unter gar keinen Umständen - egal, welches Vergehen den Jugendlichen zur Last gelegt wird – ein Todesurteil vollzogen werden darf."

Gegen die Todesstrafe für Minderjährige im Iran protestierten Aktivisten von amnesty international (ai), Foto: dpa
Gegen die Todesstrafe für Minderjährige im Iran protestierten Aktivisten von amnesty international (ai)Bild: picture-alliance/dpa
Symbolbild Amnesty International und Human Rights Watch gegen Hinrichtung von Jugendlichen, Quell: DW/ AP
ai und Human Rights Watch rufen den Iran zu einer neuen Direktive aufBild: AP/DW