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Politik

BAMF entscheidet wieder über Asyl für Afghanen

25. August 2017

Wegen der schwierigen Sicherheitslage in Afghanistan sah das BAMF zuletzt von Asyl-Entscheidungen bei Afghanen ab. Nach einer Neubewertung der Lage in dem Land soll die Behörde jetzt aber wieder tätig werden.

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Deutschland Thomas de Maizière
Bild: picture-alliance/dpa/M. Kappeler

Nach der Vorlage eines neuen Lageberichts zu Afghanistan entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nun wieder über Asylanträge von Afghanen. Das sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) der Deutschen Presse-Agentur.

Die Behörde hatte Asylanträge afghanischer Antragsteller zuletzt zwar weiter bearbeitet, die Entscheidungen zwischenzeitlich aber zum Großteil ausgesetzt - bis zu einer neuen Lagebewertung des Außenamts zu Afghanistan. Die liegt inzwischen vor. De Maizière sagte, die Regierung halte an ihrem Kurs zu Abschiebungen in das Land fest. "Wir wissen, dass die Lage in Afghanistan kompliziert ist." In begrenztem Rahmen seien Abschiebungen dorthin aber verantwortbar.

Eingeschränkte Abschiebungen

Die Situation in Afghanistan ist seit langem besorgniserregend. Immer wieder erschüttern Anschläge das Land. Ende Mai hatte es eine Attacke in unmittelbarer Nähe der deutschen Botschaft in Kabul mit vielen Toten gegeben. Danach beschränkten Bund und Länder Abschiebungen nach Afghanistan auf drei Gruppen: auf Straftäter, "Gefährder" - Menschen, denen die Polizei einen Terrorakt zutraut - und jene, die "hartnäckig die Mitwirkung an der Identitätsfeststellung" verweigern.

Afghanistan | beschädigte deutsche Botschaft in Kabul
Die deutsche Botschaft in Kabul nach dem Anschlag ende MaiBild: Reuters/M. Ismail

Nach dem Anschlag hatte das BAMF auch vorübergehend seine Bearbeitungspraxis bei afghanischen Asylanträgen geändert und in einem Großteil der Fälle die Entscheidungen aufgeschoben.

Kaum eigene Kenntnisse von vor Ort

Vor zwei Wochen hatte das Auswärtige Amt schließlich einen vertraulichen "Zwischenbericht" zur Sicherheitslage in Afghanistan vorgelegt. In dem Papier sind unter anderem 27 der 34 Provinzen aufgelistet, in denen mit Angriffen vor allem der radikalislamischen Taliban gegen die afghanische Regierung oder internationale Vertreter gerechnet werde, berichtet die dpa. Die Gefahr für die afghanische Bevölkerung wird dennoch als eher gering beschrieben.

Das Außenamt und das Innenressort kamen auf der Basis des Berichts zu dem Schluss, dass es keinen Grund gebe, ihren Abschiebekurs zu verändern. In dem Begleitschreiben von de Maizière und Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) zu dem Bericht heißt es jedoch, die Darstellung der Sicherheitslage sei unvollständig. Die Minister räumen ein, dass man "zu verschiedenen relevanten Aspekten - etwa zur Situation in den von Taliban kontrollierten Landkreisen oder zur Gefährdung bestimmter Volksgruppen - aufgrund der Umstände keine umfassende Auskunft geben kann und insofern Fragen offen bleiben“. Es gebe "kaum Möglichkeiten zur Gewinnung eigener Erkenntnisse vor Ort".

Abschiebung bestimmter Personengruppen

Die USA haben angekündigt, ihr Engagement in Afghanistan angesichts der schwierigen Sicherheitslage wieder zu verstärken. Die deutsche Regierung sieht aber keinen Grund, von Abschiebungen in das Land abzusehen. "Allein im letzten Jahr sind über 3000 Personen aus Deutschland freiwillig nach Afghanistan zurückgekehrt", sagte de Maizière. "Außerdem beschränken wir uns bei Abschiebungen auf Gefährder, Straftäter und hartnäckige Mitwirkungsverweigerer." Zu letzteren gehöre, "wer ständig seinen Namen wechselt, wer zu Terminen nicht erscheint, wer die Behörden belügt, wer mehrfach über seine Familienverhältnisse täuscht, wer sich Maßnahmen der Identitätsfeststellung bewusst entzieht".

Tatsächlich gab es seit dem Kabuler Anschlag trotz mehrerer Anläufe keinen Abschiebeflug mehr. Als Grund wurden organisatorische Probleme genannt, weil sich die Botschaft in Kabul nicht um die Abwicklung vor Ort und die Ankunft der Betroffenen kümmern konnte. Die Bundesregierung will die Abschiebungen aber bald wieder aufnehmen.

rk/sti (dpa)