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Banges Warten verkürzen

11. März 2010

Fluggesellschaften sollen Behörden binnen zwei Stunden nach Bekanntwerden eines Absturzes eine Passagierliste übergeben - fordert jedenfalls die Europäische Union.

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Flugzeugabsturz in Luxemburg 2002 (Foto: AP)
Wer war an Bord?Bild: AP

Bisher haben Fluggesellschaften in der EU theoretisch unbegrenzt Zeit, nach einem Flugzeugabsturz die Passagierliste an die Behörden weiterzuleiten. Das soll nach dem Willen der EU-Verkehrsminister in Zukunft einheitlich geregelt werden. Der spanische Ratspräsident José Blanco sagte: “Wir haben uns auf eine maximale Frist von zwei Stunden geeinigt, in der die Passagierliste zur Verfügung gestellt werden muss.“ Allerdings sollen zuerst die Angehörigen und dann erst die Medien über Namen informiert werden.

Der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer sagte gegenüber Journalisten, in Deutschland geschehe dies ohnehin sehr viel früher, doch sei in den Verhandlungen mit anderen Mitgliedern eine kürzere Frist nicht durchsetzbar gewesen. Das Europaparlament muss der Verordnung noch zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.

“Amerika begründet immer alles mit Sicherheit“

Peter Ramsauer (Foto: AP)
Peter RamsauerBild: AP

Ramsauer sprach auch Probleme bei den Verhandlungen zwischen EU und USA über eine weitere Liberalisierung im Luftverkehr an. Hier vermisst er noch eine volle Gleichbehandlung, etwa bei Firmenbeteiligungen: “Wenn es amerikanischen Unternehmen möglich sein soll, sich bis zu 49,9 Prozent am stimmberechtigten Aktienkapital einer europäischen Unternehmung zu beteiligen, erwarten wir das selbstverständlich auch im umgekehrten Fall, dann müssen hier gleiche Bedingungen gelten.“ Auch im Umweltbereich, etwa beim Thema Lärmschutz und Nachtflügen, müssten europäische Standards anerkannt werden.

Ärgerlich findet es Ramsauer, wenn amerikanische Fluggesellschaften einen Sicherheitsaufschlag auf Flüge verlangten. “Begründen lässt sich das immer. Amerika begründet immer alles mit Sicherheit.“ Doch das laufe auf eine Abschottung hinaus, die auch schlecht für den Tourismus sei. Europa werde dann überlegen, “mit gleicher Münze zurückzuzahlen, aber ich hielte das für eine verheerende Entwicklung.“

Wer zahlt für Körperscanner?

Innerhalb Europas überlegt die EU unterdessen, Fluggäste für die Benutzung der umstrittenen Körperscanner zur Kasse zu bitten. Während das Europaparlament mehrheitlich findet, der Staat und damit die Gesamtheit der Steuerzahler müssten dafür aufkommen, meinen die meisten Mitgliedsstaaten, das sei Sache der Verbraucher, sprich: der Fluggäste.

Autor: Christoph Hasselbach

Redaktion: Gero Rueter