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In Berlin wurde das amtliche Endergebnis der Bundestagswahl verkündet.

15. Oktober 2009

Der Bundeswahlausschuss hat das endgültige amtliche Endergebnis der Bundestagswahl verkündet. Es gab keine Änderungen bei der Sitzverteilung - aber dafür skurrile Vorkommnisse, die man in einer Demokratie nicht erwartet.

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Das amtliche Wahlergebnis, das Bundeswahlleiter Roderich Egeler am Mittwoch (14.10.2009) in Berlin verkündete, entsprach fast genau dem vorläufigen Ergebnis, das am Tag nach der Wahl veröffentlicht worden war. Durch einige Unregelmäßigkeiten bei der Wahldurchführung war es zwar zu leichten Verschiebungen gekommen. Die aber, so der Bundeswahlleiter, seien so geringfügig gewesen, dass sie an den Mehrheitsverhältnissen im Parlament nichts ändern konnten.

Sitzverteilung im Deutschen Bundestag 14.10.2009 (Infografik: DW)

Die Zweistimmenanteile der im Parlament vertretenen Parteien sind nun auch amtlich:

Zweitstimmenanteile Bundestagswahl 2009. Auf Basis des amtlichen Endergebnisses der Bundestagswahl vom 14.10.2009
Bild: DW

Die stärkste der sonstigen Parteien war die "Piratenpartei" mit 2 Prozent, dahinter kam die rechtextreme NPD mit 1,5 Prozent ins Ziel. Alle anderen, von den Marxisten bis zur Zentrumspartei, von den Tierschützern bis zu den "Violetten", erreichten jeweils nur ein halbes Prozent oder weniger. Die Wahlbeteiligung war mit 70,8 Prozent sehr niedrig.

Herrenlose Urnen und verschlafene Sachsen

Die vom Bundeswahlleiter angesprochenen Unregelmäßigkeiten waren nicht auf Manipulationen zurückzuführen und hatten teilweise skurrilen Charakter: In Köln beispielsweise mussten 8400 Bürger, die per Post gewählt hatten, ihre Briefwahl wiederholen. Die Druckerei hatte fehlerhafte Stimmzettel geliefert.

In Berlin-Pankow sorgten dagegen nicht fehlerhafte, sondern scheinbar überflüssige Stimmzettel für Aufregung. So fand die Polizei am Wahlabend eine unbeaufsichtigte, gefüllte Wahlurne. Da scheint der örtliche Wahlleiter seiner Sorgfaltspflicht nur unzureichend nachgekommen zu sein; gegen ihn wird nun ermittelt.

Im Wahlkreis Dresden II waren am Morgen des Wahltages falsche Stimmzettel ausgegeben worden. Die waren offenbar noch von der vergangenen Landtagswahl übriggeblieben. 45 wackere Dresdner wählten also quasi das falsche Parlament – ohne es zu merken. Der Irrtum flog erst nach einer Stunde auf. Die Frühaufsteher – oder waren es eher Schlafwandler? – mussten noch einmal ran, diesmal mit den richtigen Stimmzetteln.

Aber wer’s nicht glaubt …

Bundeswahlleiter Roderich Egeler Quelle: dpa
Roderich Egeler, der BundeswahlleiterBild: picture-alliance/ dpa

Da diese Vorkommnisse das Endergebnis nicht verfälschen konnten, sah der Bundeswahlleiter "keinen Anlass, Einspruch gegen die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag einzulegen". Mit diesen Worten war das Wahlergebnis bestätigt.

Wer die Einschätzung des Bundeswahlleiters nicht teilt, hat immer noch die Möglichkeit, die Wahl anzufechten. Bis zum 27. November um 24 Uhr kann man beim Bundestag Einspruch gegen das Wahlergebnis einlegen.

Autor: Dirk Kaufmann

Redaktion: Martin Schrader