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Politik

Menschen mit Behinderung bei der Europawahl?

15. April 2019

Das deutsche Wahlrecht wurde zwar geändert, trotzdem sollen Menschen unter Vollbetreuung von der Europawahl noch ausgeschlossen sein. Die Opposition findet das unhaltbar. Nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

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Bundestagswahl 2009 | Wahlen in Bremen | Stimmabgabe mit Wahlhelfer
Ein Patientenbetreuer hilft in einer diakonischen Einrichtung bei der Stimmabgabe (Archivbild)Bild: Imago/epd

Ab Juli dürfen sich Menschen mit einer gerichtlich bestellten Vollbetreuung an Wahlen beteiligen. Ihr bisheriger Ausschluss verstößt gegen das Grundgesetz, wie das Bundesverfassungsgericht Anfang des Jahres entschied. Der Bundestag hat die Regeln inzwischen geändert. Allerdings noch nicht für die Europawahl am 26. Mai, weswegen die Opposition mit einem Eilantrag zum Bundesverfassungsgericht gezogen ist. Darüber entscheidet das Gericht in Karlsruhe an diesem Montag.

Betreuer kümmern sich um Menschen, etwa weil sie krank sind oder eine geistige Behinderung haben. In Deutschland haben Gerichte für gut 82.000 Menschen eine Betreuung nicht nur in Teilen des Lebens, sondern in allen Angelegenheiten bestimmt. Um diese Gruppe geht es. Auch Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in der Psychiatrie untergebracht sind, sollen nicht mehr von Wahlen ausgeschlossen werden. Das sind ungefähr 3.000 Personen.

Zu kurzfristig?

Grüne, Linke und FDP wollen trotz der kurzen Zeit bis zur Europawahl am 26. Mai erreichen, dass die Betreuten daran teilnehmen können. Der Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis war Sonntag, 14. April. Die Oppositionsparteien vertreten die Auffassung, der Ausschluss von der Wahl unter der geltenden Rechtslage entspreche einer Verletzung grundlegender Verfassungsprinzipien. 

Die Fraktionen von Union und SPD hatten bei ihrer Entscheidung zum reformierten Wahlrecht im Bundestag argumentiert, eine Änderung des Gesetzes so kurz vor der Wahl würde in die Vorbereitungen eingreifen. Aus Sicht der Opposition wäre die Aufnahme der betroffenen Personen in das Wählerverzeichnis noch möglich gewesen.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, hatte die Entscheidung des Bundestags als diskriminierend und nicht verfassungsgemäß kritisiert. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Jens Beeck nannte den Ausschluss von Menschen unter Vollbetreuung und Schuldunfähigen von der Europawahl eine Schande für die Demokratie. "Die Einstweilige Anordnung ist der letzte Schritt, diesen Grundrechtsbruch noch zu verhindern."

ust/se (dpa, afp, epd)