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Chancen für NSU-Prozess steigen

2. Mai 2013

Nach Streit und Querelen um die Presseplätze beim NSU-Prozess sind jetzt die Chancen für einen plangemäßen Beginn des Verfahrens gestiegen. Das Bundesverfassungsgericht stellt sich hinter die Münchner Richter.

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Gerichtssaal des OLG München (Foto: AFP/Getty Images)
Bild: Christof Stache/AFP/Getty Images

Das höchste deutsche Gericht wies die Klage eines freien Journalisten gegen seine Nichtberücksichtigung bei der Vergabe der 50  Presseplätze für den Prozess vor dem Oberlandesgericht (das Artikelbild zeigt den Gerichtssaal) der bayerischen Landeshauptstadt zurück. Daneben wurde auch die Forderung des Journalisten nach einer Videoübertragung des Prozesses in einen weiteren Saal abgelehnt. Bei der Verteilung knapper Sitzplätze habe der Vorsitzende Richter einen erheblichen Ermessensspielraum, betonten die Richter in Karlsruhe.

Es sei nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts, die Vergabeentscheidung im Einzelnen darauf zu überprüfen, ob die beste Verteilmodalität gewählt worden sei. Auch gebe es keinen Anspruch auf Bild- und Tonübertragung der Verhandlung in einen anderen Saal, so das Verfassungsgericht.. Noch nicht entschieden hat das Verfassungsgericht über die Beschwerde eines weiteren freien Journalisten, der sich gegen den Verlust seines festen Sitzplatzes wehrt, der ihm im ersten Akkreditierungsverfahren zugesprochen worden war.

Gleichzeitig teilten die Zeitungen "Die Welt" und "Frankfurter Allgemeine", FAZ, mit, sie würden auf rechtliche Schritte gegen die die Verlosung der Presseplätze verzichten. Beide Blätter hatten keine festen Plätze erhalten. Die Zeitung halte das Losverfahren für fehlerhaft und für verfassungsrechtlich bedenklich, teilte der Verlag der FAZ mit. Dennoch werde derzeit keine Verfassungsbeschwerde erhoben, um eine Verzögerung des Prozessbeginns zu vermeiden. Dies geschehe auch aus Respekt vor den Angehörigen der Opfer, erklärte die FAZ. Der Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht soll am kommenden Montag (06.05.2013) beginnen.

In dem Verfahren muss sich die mutmaßlich einzige Überlebende der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" - NSU -, Beate Zschäpe, als Mittäterin der zehn Morde zwischen 2000 und 2007 verantworten, die der Gruppe zugeschrieben werden. Acht der Mordopfer hatten türkische Wurzeln. Einer der Getöteten hatte einen griechischen Migrationshintergrund. Zudem erschossen die Terroristen eine Polizistin. Der rechtsextreme Hintergrund der Mordserie war den Ermittlungsbehörden jahrelang verborgen geblieben - eine der größten Polizeipannen in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Existenz der NSU-Zelle wurde erst durch ein Video bekannt, das Zschäpe nach dem Tod der beiden mutmaßlichen Mörder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos verbreitete. Neben Zschäpe sind vier mutmaßliche Helfer der Terrorgruppe angeklagt.

Noch in dieser Woche wird es aber wegen einer Panne  des Gerichts eine "Nachverlosung" geben. Bei der Verlosung hatte ein Redakteur des Westdeutschen Rundfunks (WDR) einen der begehrten Presseplätze erhalten, obwohl er zuvor seinen Antrag auf Akkreditierung zum Prozess zurückgezogen hatte. Dies sei bedauerlicherweise aufgrund "eines Versehens" unbeachtet geblieben,  erklärte eine Gerichtssprecherin.

wl/re (dpa, rtr, afp)