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Politik

CDU will Asylrecht verschärfen

30. Oktober 2016

Die CDU arbeitet an einer weiteren Verschärfung des Asyl- und Abschieberechts. Eine bereits beschlossene Verschärfung wird noch nicht umgesetzt - und die deutsche Asylbehörde BAMF zweifelt an deren Berechtigung.

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Flüchtlinge am Zaun einer Unterkunft in Hamburg (Archivbild)
Flüchtlinge am Zaun einer Unterkunft in Hamburg (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/D. Bockwoldt

Auf dem CDU-Parteitag im Dezember sollen Pläne vorgelegt werden, das Asyl- und Abschieberecht weiter zu verschärfen. Dies sagte der Vizevorsitzende Thomas Strobl der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Dazu gehöre, dass weitere afrikanische Staaten zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden müssten. Als Beispiel nannte der baden-württembergische Innenminister Gambia, woher zuletzt viele Asylbewerber gekommen seien, von denen aber nur sehr wenige tatsächlich schutzwürdig seien.

Strobl machte nicht die Grünen, sondern die SPD dafür verantwortlich, dass es noch immer nicht gelungen ist, die Maghreb-Staaten Marokko, Algerien und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern zu erklären: "Auch hier bockt die SPD und macht dafür im Bundesrat keinen Finger krumm." Der Bundestag hat das entsprechende Gesetz bereits beschlossen.

Thomas Strobl, Landesvorsitzender der CDU Baden-Württemberg und Vize-Vorsitzender der Bundes-CDU
Thomas Strobl, Landesvorsitzender der CDU Baden-Württemberg und Vize-Vorsitzender der Bundes-CDUBild: picture-alliance/dpa/B. Weißbrod

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schätzt die Lage in den Maghreb-Staaten nach einem Medienbericht allerdings weit unsicherer ein als die Bundesregierung im Gesetzentwurf. Wer aus einem Staat mit solchem Status kommt, erhält in Deutschland in der Regel kein Asyl. Wie "Zeit Online" berichtet, heißt es in den internen Richtlinien des Bundesamts für Asylentscheidungen, dass in Marokko durchaus mit staatlicher Verfolgung zu rechnen und dies auch in Algerien nicht auszuschließen sei.

Seltsamer Widerspruch

Diese Einschätzung steht laut "Zeit Online" im Widerspruch zu der Begründung des Gesetzes, mit dem die Bundesregierung seit dem Frühjahr die drei Staaten zu sicheren Herkunftsländern erklären will. Dort heiße es über Marokko: "Politische Verfolgung findet nicht statt." Und über Algerien: "Staatliche Repressionen, die allein wegen Rasse, Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe erfolgen, sind in Algerien nicht feststellbar."

Bei den nun öffentlich gewordenen Dokumenten handelt es sich um Richtlinien des BAMF, auf deren Grundlage das Amt Asylentscheidungen fällt. Die Informationen stammen zum großen Teil vom Auswärtigen Amt.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnber
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in NürnbergBild: picture-alliance/dpa/D. Karmann

Sichere Herkunftsstaaten sind nach deutschem Asylrecht Länder, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die Vermutung besteht, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Asylbewerber aus diesen Ländern können schneller abgeschoben werden.

Vorschläge auf Parteitag?

Der CDU-Vize Strobl sprach sich mit Blick auf den Parteitag außerdem für schärfere gesetzliche Bestimmungen zur Durchsetzung von Abschiebungen aus. Es müsse härter bestraft werden, wenn Asylbewerber ihre Pässe absichtlich zerstört hätten. "Ich gehe davon aus, dass wir dann zum CDU-Parteitag im Dezember noch weitergehende, sehr konkrete Vorschläge für eine Verschärfung des Abschieberechts auf den Tisch legen können", sagte er.

Die SPD lehnt die von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) geplante Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes für abgelehnte Asylbewerber aber ab. "Das dürfte mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht zu machen sein", sagte deren Vizevorsitzende Eva Högl der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung": "Die Duldung abgelehnter Asylbewerber stark einzuschränken und die Möglichkeiten der Abschiebehaft auszuweiten - das lehnen wir ab. Das weiß Herr de Maizière aber auch." Der Innenminister hatte kürzlich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.

stu/as (dpa, kna)