1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Cannabis auf Rezept rückt näher

16. Januar 2017

Cannabis vom Staat - was in Deutschland lange undenkbar schien, soll bald Wirklichkeit werden. Eine generelle Freigabe bedeutet das aber nicht.

https://p.dw.com/p/2Vrs6
Symbolbild Cannabis
Bild: picture-alliance/dpa/O. Berg

An diesem Donnerstag will die Koalition im Bundestag den Entwurf eines Gesetzes verabschieden, das schwerkranken Menschen den Weg zu der Droge auf Rezept ermöglichen soll. Schwerkranken solle ein besserer Zugang zu Cannabis gegeben werden, sagte die Drogenbeauftragte Marlene Mortler beim Besuch einer Palliativstation in Berlin.

Ein Schritt zu einer Aufhebung des allgemeinen Cannabisverbots solle die Freigabe des Stoffs als Medizin aber nicht sein, sagte Mortler. Die Freigabe für den Freizeitkonsum lehne sie ab, so die CSU-Politikern. Mit steigender Verfügbarkeit würde nach ihrer Ansicht sonst auch der Konsum steigen.

Drogen- und Suchtbericht 2014 Marlene Mortler
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, betont die Grenzen der Cannabis-Freigabe (Archivbild)Bild: imago/Metodi Popow

Die Substanzen der weiblichen Cannabis-Pflanze haben auch eine schmerzlindernde. Die Kosten für die medizinische Freigabe sollen laut Gesetzentwurf von der Krankenkasse übernommen werden. Das Gesetz werde voraussichtlich im März in Kraft treten, sagte Mortler. "Cannabis als Medizin ist mit Sicherheit kein Wundermittel", betonte sie, "aber jeder soll das Recht haben, dass es bezahlt wird, wenn es hilft."

Bisher keine definierten Krankheitsbilder

Die Deutsche Schmerzgesellschaft begrüßte grundsätzlich das Gesetz und plädierte für einen niedrigschwelligen Zugang, wie ihr Geschäftsführer Thomas Isenberg deutlich machte. Es seien bisher keine bestimmten Krankheitsbilder definiert, bei denen Cannabis zum Einsatz kommen solle. Bei der Anwendung werde sich mit der Zeit zeigen, wie die Indikationen eingegrenzt werden könnten. Etwa bei Gewichtsverlust mit mangelndem Hunger oder tumorbedingter Übelkeit werde Cannabis angewendet.

Derzeit haben gut 1000 Patienten eine Ausnahmeerlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum Erwerb von getrockneten Cannabisblüten und Cannabisextrakten zur medizinischen Anwendung. Solche Genehmigungen sollen künftig nicht mehr nötig sein. Durch das Gesetz wird sich die Zahl der mit Cannabis behandelten Patienten nach Erwartung der Schmerzgesellschaft voraussichtlich erhöhen.

Ziel sei außerdem die Errichtung einer Cannabis-Agentur unter staatlicher Aufsicht für den Anbau, bekräftigte Mortler. Auch private Hersteller könnten sich dafür bewerben, aber wegen strenger Kriterien würden bei einem möglichen Verfahren am Ende wohl allenfalls wenige übrig bleiben. Isenberg kritisierte, dass die Krankenkassen Anträge auf Erstattung erst durch ihre Medizinischen Dienste prüfen sollten. Mortler sagte, dafür sei eine verkürzte Entscheidungsfrist von drei bis fünf Tagen vorgesehen.

Verschiedene Arten des Konsums

Neben bestimmten Fertigarzneimitteln mit dem Cannabis-Stoff THC gibt es die Option, Öl aus Hanfpflanzen über eine Vorrichtung zu inhalieren. Cannabisblüten zu rauchen, sei aus ärztlicher Sicht wegen gesundheitlicher Risiken etwa durch den enthaltenen Teer nicht zu empfehlen, so die Schmerzgesellschaft. Doch es gebe auch Patienten, denen es laut eigener Aussage am besten hilft, wenn sie es rauchen.

rk/wl (dpa)