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C&A-Rabatte kommen vor den Bundesgerichtshof

6. Dezember 2002
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Die umstrittene Euro-Rabattaktion der Bekleidungskette C&A wird jetzt auch den Bundesgerichtshof beschäftigen. Das Unternehmen kündigte an, es werde die vom Oberlandesgericht Düsseldorf Ende Oktober verhängte Geldstrafe von 400.000 Euro nicht hinnehmen und Rechtsbeschwerde beim obersten Bundesgericht einlegen. - Anlässlich der Euro-Einführung hatte C&A im Januar Kunden bei Kartenzahlung einen Preisnachlass von 20 Prozent gewährt und diesen Rabatt später auch auf Barzahler ausgeweitet.