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Politik

Verfassungsgericht rügt Wankas AfD-Schelte

27. Februar 2018

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka hat mit einer Presseerklärung gegen die AfD gegen das Neutralitätsgebot für Regierungsmitglieder verstoßen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

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Bild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Mit ihrer Pressemitteilung "Rote Karte für die AfD" habe die CDU-Politikerin das Recht der Partei auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt, heißt es in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter gaben damit einer Klage der rechtspopulistischen Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) statt.

Wanka hatte während der Flüchtlingskrise im November 2015 auf der Internetseite des Bildungsministeriums eine Presseerklärung veröffentlicht, mit der sie auf den Demonstrationsaufruf der AfD in Berlin unter dem Motto "Rote Karte für Merkel - Asyl braucht Grenzen" reagierte. In der Erklärung Wankas hieß es: "Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung."

Kein "Recht auf Gegenschlag"

Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu fest, ein "Recht auf Gegenschlag", nämlich auf unsachliche oder diffamierende Angriffe in gleicher Weise zu reagieren, bestehe für Mitglieder der Bundesregierung nicht. "Nimmt ein Regierungsmitglied für sein Handeln die Autorität des Amtes in Anspruch, ist er dem Neutralitätsgebot unterworfen", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in der Urteilsverkündung. Die Bundesregierung dürfe sich gegen Vorwürfe wehren. Allerdings müsse sie dabei sachlich bleiben. Staatliche Organe seien nicht dazu aufgerufen, Bürger zur Teilnahme oder Nichtteilnahme an Demonstrationen von politischen Parteien zu veranlassen.

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Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/K. Nietfeld

Die AfD war wegen Wankas Vorstoß vor das höchste deutsche Gericht gezogen. Der Zweite Senat des Gerichts verhandelte den Fall bereits im Mai. Mit einem Eilantrag war die AfD zuvor erfolgreich, die Pressemitteilung musste von der Ministeriumsseite entfernt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer früheren Entscheidung bereits deutlich gemacht, dass Mitglieder der Bundesregierung bei der Wahrnehmung ihrer amtlichen Funktion die Pflicht zu strikter Neutralität haben. Das Recht politischer Parteien auf eine "gleichberechtigte Teilnahme am Prozess der Meinungs- und Willensbildung" des Volks werde verletzt, wenn "Staatsorgane zugunsten oder zulasten einer Partei in den politischen Wettbewerb eingreifen". Sollten "Inhaber eines Regierungsamts" wie etwa Minister am politischen Meinungskampf teilnehmen, dürften sie nicht die mit ihrem Amt verbundenen Mittel und Möglichkeiten nutzen. Unter die Amtsautorität fallen demnach zum Beispiel offizielle Publikationen, Pressemitteilungen oder die Internetseiten des Ministeriums.

kle/AR (rtr, dpa, afp, www.bundesverfassungsgericht.de)