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Politik

Bundestag verschärft Asylgesetz

8. November 2018

Künftig müssen anerkannte Asylbewerber die Überprüfung ihrer Bescheide - im Durchschnitt nach drei Jahren - aktiv unterstützen. Die entsprechende Gesetzesänderung soll Versäumnisse der Vergangenheit korrigieren.

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Deutschland Gespräch Asylsuchende mit Bundesmat für Migration und Flüchtlinge
Ein Asylbewerber aus Syrien mit seinem Dolmetscher in einer Außenstelle des BAMF in Bingen am Rhein (Archivbild) Bild: picture-alliance/dpa/F. von Erichsen

Eine ausdrückliche Pflicht zur Mitwirkung gab es für Flüchtlinge bislang nur beim Antrag auf Asyl, nicht aber bei der Überprüfung der Asylentscheidung nach maximal drei Jahren oder wenn neue Erkenntnisse vorliegen, wie etwa Zweifel an der Identität einer Person. In Zukunft müssen die Betroffenen auch beim Überprüfungstermin erforderliche Ausweisdokumente vorlegen oder erkennungsdienstliche Maßnahmen zulassen. Anderenfalls drohen Nachteile bei der Asylprüfung sowie Geldstrafen oder gar Gefängnis. Die entsprechende Reform wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition, der FDP und der AfD im Bundestag verabschiedet. 

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) betonte, es sei "niemandem zu erklären, dass eine Überprüfung des Schutzbedarfs schon deswegen ins Leere läuft, weil die betreffenden Personen zu einem festgesetzten Termin beim Bundesamt für Flüchtlinge und Migration (BAMF) derzeit gar nicht erscheinen müssen". Durch die nun beschlossene Mitwirkungspflicht im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren könne die Behörde "gründlich überprüfen", ob ihre ursprüngliche Asylentscheidung richtig war. "Das trägt zu mehr Qualität in den Asylverfahren bei", zeigte sich Seehofer überzeugt.

Infografik Sinkende Schutzquoten von Asylbewerbern in Deutschland DE

Vor allem die Jahre 2015 und 2016 im Visier      

Der Bundesregierung geht es bei der Gesetzesänderung vor allem um Fälle aus der Zeit des großen Migrantenzuzugs 2015 und 2016, in denen der Flüchtlingsstatus oftmals in einem rein schriftlichen Verfahren ohne die sonst obligatorische Anhörung zuerkannt wurde. Dabei wurden möglicherweise Identität oder Staatsangehörigkeit nicht immer ausreichend geklärt.

Jeder Fall, in dem zu Unrecht Asyl gewährt werde, sei ein Fall zu viel, erklärte der CDU-Abgeordnete Detlef Seif. Die vorgeschriebene Überprüfung des Asylbescheids sei jedoch ein stumpfes Schwert, wenn sich der Anerkannte "einfach wegducken" könne. Die FDP-Parlamentarierin Linda Teuteberg nannte die Neuregelung einen wichtigen Beitrag, um Versäumnissen der Vergangenheit zu begegnen. Bis 2020 seien fast 800.000 Asylsuchende erneut zu überprüfen.

Dagegen bezeichnete die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, die Regelüberprüfungen als reine Schikane, die die Betroffenen verunsichere und die Arbeitsbelastung der Asylbehörde massiv erhöhe.

se/fab (dpa, afp, kna, rtr)