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Bundestag beantragt kein NPD-Verbot

Bernd Gräßler25. April 2013

Die Regierungsfraktionen fürchten eine Niederlage beim Bundesverfassungsgericht. Außerdem sei die NPD ohnehin eine "sterbende Partei". SPD und Linke hoffen auf den Bundesrat, der einen Verbotsantrag beschlossen hat.

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Aktenordner zu einem Verbotsantrag gegen die NPD Foto: Tim Brakemeier +++(c) dpa - Bildfunk+++
Bild: picture-alliance/dpa

Im Bundestag überwiegt die Sorge, dass ein Verbotsantrag gegen die rechtsradikale NPD erneut vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern könnte. Die Mehrheit der Abgeordneten entschied deshalb in namentlicher Abstimmung, dass sich das Parlament nicht der Klage der Länderkammer beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anschließt.

Gegen einen eigenen Verbotsantrag des Parlaments votierten die Fraktionen der Regierungskoalition aus Union und FDP. Der CDU-Abgeordnete Günter Krings sagte, zwar seien sich alle Fraktionen einig, dass die NPD nie in den Bundestag einziehen und aus den zwei Landesparlamenten in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern verschwinden müsse. Aber die Hürden für ein Parteienverbot seien hoch. Mehrere Redner in der Bundestagsdebatte bezweifelten außerdem, ob Parteiverbote in demokratischen Staaten sinnvoll seien. Die NPD hatte bei der Bundestagswahl 2009 nur 1,5 Prozent der Stimmen erhalten. Der Innenexperte der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), meinte, von 23.000 Rechtsextremisten in Deutschland seien nur 5000 in der NPD. Diese sei "glücklicherweise eine sterbende Partei und für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ohne Bedeutung. 99 Prozent der Deutschen wollten mit dem "rassistischen Gedankengut" der Rechtsaußenpartei nichts zu tun haben. Eine Partei zu verbieten, die vom Wähler geächtet werde, sei unverhältnismäßig.

NPD-Verbots-Debatte im Bundestag

Sozialdemokraten und Linke warnen vor Unterschätzung

Die SPD, die einen eigenständigen Verbotsantrag des Parlaments beim Bundesverfassungsgericht fordert, machte die NPD für die geistige Vorbereitung von Menschenrechtsverletzungen wie der NSU-Mordserie verantwortlich. Ihr Fraktionsgeschäftsführer, Thomas Oppermann, sagte, immer wieder werde behauptet, eine Partei dürfe nur verboten werden, wenn sie unmittelbar vor der Machtübernahme stehe. Das sei eindeutig unzutreffend. Ein solches Kriterium habe weder das Bundesverfassungsgericht noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte formuliert. "Die Lehre aus der Geschichte zeigt doch, dass man solchen Parteien frühzeitig entgegentreten muss", erklärte Oppermann und verwies auf die bitteren Erfahrungen der Sozialdemokraten in der Weimarer Republik und der Hitlerdiktatur. Die rechtsradikale Partei dürfe außerdem nicht länger von der staatlichen Parteinfinanzierung profitieren.

Auch die Linke forderte einen Verbotsantrag des Parlaments. Die oppositionellen Grünen enthielten sich mehrheitlich der Stimme. Ihre Fraktionschefin Renate Künast betonte in einem ARD-Interview, man frage sich, ob die Begründungen für einen aussichtsreichen Verbotsantrag wirklich ausreichten. Man habe nicht alle vom Verfassungsschutz zusammengetragenen Beweise prüfen können.

Alle Redner plädierten für stärkere Anstrengungen bei der politischen Bekämpfung des Rechtsextremismus. Dazu gehören die Präventionsarbeit unter der Jugend und die Finanzierung von Programmen, mit denen jugendliche Rechtsextremisten beim Ausstieg aus der Szene unterstützt werden. Außerdem müsse die Kontrolle der Nachrichtendienste verbessert werden, die bei der Aufklärung der NSU-Mordserie versagt hatten.

Länderkammer bereitet Klage in Karlsruhe vor

Mit der Entscheidung des Bundestages bleibt es dabei, dass die rot-grün dominierte Länderkammer, der Bundesrat, allein beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die NPD einreichen wird. Vor dem Parlament hatte auch die Bundesregierung auf einen eigenen Verbotsantrag verzichtet.

Vor zehn Jahren waren Länderkammer, Parlament und Regierung noch gemeinsam gegen die NPD vor Gericht gezogen. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe hatten die Frage der Verfassungswidrigkeit der NPD damals aber gar nicht erst geprüft. Sie bemängelten, dass man nicht feststellen könne, ob die vorgelegten Beweise gegen die rechtsradikale Partei möglicherweise von eingeschleusten V-Leuten des Verfassungsschutzes selbst stammten.

Im Auftrag des Bundesrates bereiten derzeit Juristen einen neuen Verbotsantrag vor, der voraussichtlich im Juni oder Juli beim Verfassungsgericht eingereicht wird. Grundlage des neuen Antrags der Länderkammer ist eine mehr als tausendseitige Faktensammlung. Sie soll diesmal ohne Informationen von V-Leuten des Inlandsgeheimdienstes zustande gekommen sein. Laut Innenministern von Bund und Ländern sind sämtliche Informanten des Staates aus den Führungsebenen der NPD abgezogen worden.