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Mehr Geld pro Wählerstimme

17. Dezember 2015

Deutschlands Parteien erhalten künftig höhere staatliche Zuschüsse. Der Bundestag stimmte dem Gesetzesentwurf der Großen Koalition zu. Damit wird dem Goldhandel der AfD ein Riegel vorgeschoben. Kritik gibt es dennoch.

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Euroscheine und Münzen liegen ausgebreitet aufeinander (Foto: Colourbox)
Bild: Colourbox

13 Cent mehr pro Wählerstimme - das sieht die Änderung des Parteiengesetzes vor, die der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition verabschiedet hat. Der Betrag für die ersten vier Millionen gültigen Stimmen steigt sogar von 85 Cent auf einen Euro.

Reformiert wird auch die Kopplung der Parteienfinanzierung an die Einnahmen einer Partei. Nach den Änderungen müssen Parteien ihre Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit mit ihren Ausgaben verrechnen, um staatliche Zuschüsse erhalten. Anders als bisher erhöht künftig also nur noch der so errechnete Gewinn aus den Geschäften die Unterstützung durch den Staat.

Zwei Millionen weniger für die AfD?

Durch diesen Gesetzespassus dürfte die nicht im Bundestag vertretene "Alternative für Deutschland" (AfD) in Zukunft deutlich weniger Geld erhalten. Die AfD betreibt einen Goldhandel im Internet, dessen Einnahmen bislang auch automatisch die staatlichen Zuschüsse anheben, da es nach bislang geltendem Recht nur auf den Umsatz ankam.

Aus Sicht der Regierungsparteien verkaufte die Partei das Gold nahezu zum Beschaffungspreis und ohne Gewinnabsicht eben um mehr Geld aus der staatlichen Förderung zu erhalten. Durch die Änderung des Parteiengesetzes könnten der AfD nach eigenen Angaben für 2015 rückwirkend Fördergelder in Höhe von zwei Millionen Euro wegbrechen.

Ohne Rechenschaftsberichte kein Parteistatus mehr

Die Reform sieht ferner vor, dass die Parteien ihre Mitgliedsbeiträge veröffentlichen müssen. Bislang gilt eine Offenlegungspflicht bei Spenden über 10.000 Euro. Wenn eine Partei sechs Jahre lang keine Rechenschaftsberichte ablegt, soll sie zudem den Parteistatus verlieren. Der Opposition gehen die vereinbarten Änderungen nicht weit genug. Linke und Grüne hatten unter anderem vergeblich auf mehr Transparenz gepocht - etwa beim Parteisponsoring.

Die SPD-Fraktion erklärte, sie wolle beim Sponsoring "nichts verschleiern". In der Praxis ergäben sich jedoch Probleme, lokale Kleinunternehmen etwa bei Ortsverein-Veranstaltungen von Großsponsoren beispielsweise bei Bundesparteitagen rechtlich abzugrenzen. Da diese Unterscheidung gesetzlich schwer zu regeln sei, bevorzuge die SPD-Fraktion eine Beibehaltung der aktuellen Gesetzeslage. Aus Reihen der CDU/CSU-Fraktion hieß es indes, in Bezug auf Sponsoren und Spender gebe es "bereits hinreichend Transparenz".

Kritik von Lobby-Beobachtern

Der Verein LobbyControl kritisierte es als "vertane Chance", dass die Große Koalition "lang bekannte Transparenzlücken im Parteiengesetz" auch diesmal nicht geschlossen habe. Während das Ende der AfD-"Tricksereien" begrüßenswert sei, müssten die Parteien aber auch sie selbst betreffende Missstände beheben, forderte Christina Deckwirth von LobbyControl. Das Parteiensponsoring brauche ebenso klare Regeln wie Parteispenden, damit die Parteien von zahlungskräftigen Unternehmen und Interessenverbänden unabhängig blieben, erklärte Deckwirth.

Christina Deckwirth , Lobbycontrol (Foto: dpa)
"Vertane Chance" - nennt Christina Deckwirth von Lobbycontrol die aktuelle Änderung des ParteiengesetzesBild: picture-alliance/dpa/Hannibal

Abgelehnt wurde im Parlament ein Antrag der Linkspartei. Die Abgeordneten stimmten mehrheitlich dagegen, Parteispenden von natürlichen Personen auf 25.000 Euro jährlich zu begrenzen und Spenden von juristischen Personen, wie etwa Unternehmen oder Verbänden, ebenso wie Parteiensponsoring ganz zu untersagen.

cw/wl (dpa, afp)