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Politik

Sozialhilfe für EU-Ausländer wird eingeschränkt

7. Oktober 2016

Die Bundesregierung will den Sozialhilfeanspruch von EU-Ausländern drastisch einschränken: EU-Bürger, die nicht in Deutschland arbeiten, sollen erst nach fünf Jahren Aufenthalt Sozialhilfe beziehen können.

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Arbeitsministerin Andrea Nahles DW
Bild: DW/K. Danetzki

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme verhindern. Ein Gesetzentwurf der Sozialdemokratin sieht vor, dass EU-Bürger in Deutschland frühestens nach fünf Jahren Hartz IV oder Sozialhilfe bekommen können, wenn sie hier nicht arbeiten. Der Entwurf ist zwischen den Ressorts ausverhandelt und soll nächste Woche im Kabinett beschlossen werden. Das berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf Kreise des Arbeitsministeriums.

Damit ist eine längere Blockade der Gesetzespläne innerhalb der Regierung beendet: Nach Informationen der Zeitungen hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ursprünglich noch zusätzliche Verschärfungen verlangt. Die Ressortabstimmung des eigentlich eilbedürftigen Gesetzes dauerte deshalb fünf Monate. Nahles hatte die Änderungen bereits Ende 2015 angekündigt. Im April verteidigte sie ihren Gesetzentwurf gegen Kritik.

Von Hartz IV ausgeschlossen

Die Gesetzespläne sehen vor, dass EU-Bürger künftig grundsätzlich von Hartz IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sind, wenn sie nicht in Deutschland arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben. Erst wenn sich der Aufenthalt nach einem Zeitraum von fünf Jahren "verfestigt" hat, sollen Zuwanderer Sozialhilfe bekommen.

Nahles hatte im April betont, dass von dem Gesetz nur einige wenige Menschen betroffen seien. Sie habe dieses Schlupfloch aber rechtzeitig schließen wollen. Die Arbeitsministerin reagiert damit auf ein Urteil des Bundessozialgerichts. Die Richter kamen vergangenes Jahr zu dem Schluss, dass EU-Bürger bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten in Deutschland Hilfen zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe beantragen können. Die Kommunen befürchteten deshalb erhebliche Mehrbelastungen.

Merkel steht hinter den Plänen

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich damals grundsätzlich hinter die Nahles-Pläne gestellt. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund dringt auf eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes. "Die derzeitigen Regelungen und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes können dazu führen, Deutschland für Zuwanderungswillige im Ausland noch attraktiver zu machen als es ohnehin schon ist", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) bezogen im Januar hierzulande knapp 440.000 Menschen aus anderen EU-Staaten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Polnische Staatsangehörige bildeten mit rund 92.000 Leistungsbeziehern die größte Gruppe, es folgten Italiener (71.000), Bulgaren (70.000), Rumänen (57.000) und Griechen (46.000). Aber längst nicht alle dieser Menschen sind arbeitslos. Viele von ihnen sind Niedrigverdiener, die Lohn mit Sozialleistungen aufstockten. Auffallend hoch ist der Anteil an "Aufstockern" bei Bulgaren und Rumänen.

stu/mak (afp, epd, dpa)