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Politik

Reisewarnung bis zum 14. Juni verlängert

29. April 2020

Das Kabinett hat ein ganzes Bündel von Maßnahmen zur Corona-Krise beschlossen. Urlauber im Wartestand müssen sich weiter gedulden. Ob die Geduld von Pflegekräften angesichts von Einmal-Prämien anhält, wird sich zeigen.

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Ein Anblick wie dieser vom Strand in Barcelona wird urlaubshungrigen Zeitgenossen noch etwas erhalten bleiben (Foto: picture-alliance/dpa/M. Oesterle)
Ein Anblick wie dieser vom Strand in Barcelona wird urlaubshungrigen Zeitgenossen noch etwas erhalten bleibenBild: picture-alliance/dpa/M. Oesterle

Die Bundesregierung hat die weltweite Reisewarnung für Touristen wegen der Coronavirus-Pandemie bis mindestens 14. Juni verlängert. Ein entsprechender Vorschlag des Auswärtigen Amts wurde vom Kabinett angenommen. Damit sind die Pfingstferien in einzelnen Bundesländern, aber noch nicht die Schulferien im Sommer betroffen, die erst ab 22. Juni beginnen.

"Weiterhin starke und drastische Einschränkungen"

Das Auswärtige Amt begründete die Verlängerung in der Kabinettsvorlage damit, dass "weiterhin mit starken und drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen" sei. Die Reisewarnung gelte "bis auf weiteres fort, vorerst bis einschließlich 14. Juni 2020".

Bundesaußenminister Heiko Maas hatte die Warnung Mitte März für alle touristischen Reisen ins Ausland ausgesprochen - ein beispielloser Schritt. Bisher gab es solche Warnungen nur bei einer Gefahr für Leib und Leben, vor allem für Kriegsgebiete wie Afghanistan oder Syrien. Eine Reisewarnung ermöglicht eine kostenlose Stornierung von bereits gebuchten Reisen.

Bundesaußenminister Heiko Maas (Foto: picture-alliance/dpa/B. von Jutrczenka)
Bundesaußenminister Heiko MaasBild: picture-alliance/dpa/B. von Jutrczenka

Maas will keine Prognose für die Reisesaison im Sommer geben. Die Bundesregierung könne nach wie vor "kein sorgenloses Reisen" empfehlen, sagte Maas in Berlin. Niemand könne versprechen, dass die internationale Reisewarnung nach dem 14. Juni aufgehoben werden könne. "Eine europäische Lösung wäre wünschenswert", sagte der SPD-Politiker. Aufgrund der unterschiedlichen Verläufe der Pandemie sei aber auch nicht auszuschließen, dass es bei der Reisewarnung zu Differenzierungen kommen werde. Was die Bewegungsfreiheit in Deutschland betreffe, so werde die Bundesregierung darüber am 6. Mai mit den Ministerpräsidenten der Länder beraten.

Mehr Tests und Meldepflichten

In normalen Zeiten machen die Bundesbürger viel lieber Urlaub im Ausland als zu Hause in Deutschland. 2019 gingen nach einer Analyse der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen von den 70,8 Millionen Urlaubsreisen der Deutschen 74 Prozent ins Ausland.

Die Bundesregierung brachte zudem ein zweites Gesetzespaket zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf den Weg. Der vom Kabinett gebilligte Gesetzentwurf sieht mehr Tests und ausgeweitete Meldepflichten vor. Die Kosten für die Tests sollen umfangreicher als bisher übernommen werden. Vorgesehen ist zudem, dass künftig auch genesene Patienten und negative Testresultate gemeldet werden müssen.

"Einmalige Sonderleistung" von bis zu 1000 Euro 

Teil des Gesetzesvorhabens ist zudem das Finanzierungskonzept für den geplanten Pflegebonus, den Beschäftigte in den Altenheimen wegen der besonderen Belastung in der Corona-Krise erhalten sollen. Demnach erhalten alle Beschäftigten in der Altenpflege in diesem Jahr einen gestaffelten Anspruch auf "eine einmalige Sonderleistung" in Höhe von bis zu 1000 Euro. Die höchste Prämie erhalten laut Gesundheitsministerium Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung. Aber auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeiter sowie Mitarbeiter in Servicegesellschaften werden den Angaben nach berücksichtigt. 

Eine Pflegekraft mit Bewohnern des Seniorenhauses Schelfwerder in Schwerin, der Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern
Eine Pflegekraft mit Bewohnern des Seniorenhauses Schelfwerder in Schwerin in Mecklenburg-VorpommernBild: picture-alliance/dpa/J. Büttner

Arbeitgebern in der Pflege sollen die Prämien in Form einer Vorauszahlung zunächst von der sozialen Pflegeversicherung erstattet werden. In der zweiten Hälfte dieses Jahres wollen Bundesgesundheitsministerium und Finanzministerium festlegen, in welchem Umfang die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungen dafür Zuschüsse des Bundes erhalten. Länder und Arbeitgeber können die Corona-Prämie ergänzend aufstocken. Steuer- und abgabenfrei sind Bonuszahlungen bis zu einer Summe von 1500 Euro.

Schließlich sollen Beschäftigte, die wegen der Corona-Krise in Kurzarbeit gehen müssen, weitere Hilfen bekommen. Dazu beschloss das Kabinett den Entwurf eines Gesetzespakets von Arbeitsminister Hubertus Heil. Demnach soll das Kurzarbeitergeld bei längerem Bezug befristet auf bis zu 80 Prozent des letzten Nettolohns erhöht werden - bei Beschäftigten mit Kindern auf bis zu 87 Prozent. Bisher sind es 60 oder 67 Prozent. Zudem soll Arbeitslosengeld länger zu bekommen sein.

sti/AR (afp, dpa, epd)