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BND soll stärker überwacht werden

28. Juni 2016

Nach einer Reihe von Affären legt das Kanzleramt den BND an die kürzere Leine. Ein neues Gesetz soll die Arbeit des deutschen Geheimdienstes stärker kontrollieren.

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BND (Foto: Imago/C. Ohde)
Bild: Imago/C. Ohde

Das Bundeskabinett verabschiedete einen gut 60 Seiten umfassenden Entwurf für ein neues BND-Gesetz, das die Arbeit und Kontrolle des deutschen Auslandsgeheimdienstes auf eine neue rechtliche Grundlage stellen soll. Die Reform muss noch vom Bundestag verabschiedet werden, eine Zustimmung der Koalitionsfraktionen von Union und SPD gilt nach monatelangen Verhandlungen aber als sicher.

Neues externes Kontrollgremium

Kernpunkt des Gesetzes ist eine neue externe Kontrollinstanz. Dieses Gremium besteht aus zwei Richtern und einem Bundesanwalt am Bundesgerichtshof. Die hochrangigen Juristen sollen vom Kanzleramt über brisante Aktionen informiert werden und über Spionage gegen Einrichtungen der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedsstaaten entscheiden. Außerdem sollen sie stichprobenartig jederzeit die vom BND eingesetzten Spionage-Suchbegriffe (Selektoren) überprüfen können.

Mit diesem externen Gremium reagiert die Regierung auf Vorwürfe, der BND habe ein unkontrollierbares Eigenleben entwickelt. Die Kritik war vor allem mit Bekanntwerden der weltweiten Datenschnüffelei des US-Geheimdienstes NSA und eigenen Abhöraktionen gegen befreundete Staaten aufgekommen.

Die Kommunikation von Einrichtungen der EU, öffentlicher Stellen von EU-Staaten sowie einzelner EU-Bürger dürfen nur noch in einigen Ausnahmefällen überwacht werden, etwa im Falle terroristischer Bedrohungen. Anders als bisher muss das Kanzleramt auf Antrag des BND-Präsidenten oder eines Vertreters die Spionage in internationalen Telekommunikationsnetzwerken künftig anordnen. Früher waren auch heikle Überwachungsmaßnahmen von niedriger Ebene genehmigt worden. Wirtschaftsspionage soll dem Dienst ausdrücklich verboten werden.

Mehrkosten von rund 6,5 Mio. Euro

Unter bestimmten Bedingungen erlaubt die Gesetzesreform aber die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerdiensten wie der umstrittenen NSA. Und zwar dann, wenn eine Kooperation Ziele verfolgt wie den Anti-Terror-Kampf, die Unterstützung der Bundeswehr im Ausland oder das Sammeln von Informationen zur Sicherheitslage von Deutschen im Ausland.

Die Bundesregierung rechnet durch das Gesetz mit jährlichen Mehrkosten von rund 6,5 Millionen Euro. Davon entfallen 3,5 Millionen auf Personal- und Sachkosten beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt sowie 2,6 Millionen Euro auf den BND.

rk/rb (dpa, rtr)