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Bundesanwaltschaft mischt sich ein

3. August 2013

Die Spionagetätigkeit amerikanischer und britischer Geheimdienste in Deutschland könnte rechtliche Konsequenzen haben. Die Bundesanwaltschaft prüft die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

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Gebäude der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Die Bundesanwaltschaft hat alle mit der NSA-Ausspähaffäre befassten deutschen Nachrichtendienste und die zuständigen Bundesministerien um Informationen gebeten. Es solle geklärt werden, "ob die Ermittlungszuständigkeit des Bundes berührt sein könnte", sagte ein Sprecher der Behörde der "Mitteldeutschen Zeitung".

Danach hat die Bundesanwaltschaft bereits am 27. Juni 2013 einen Beobachtungsvorgang angelegt, in dem sie aus allgemein zugänglichen Quellen Informationen über die Spähaktivitäten gesammelt hat.

Auch Online-Käufer betroffen

Relevant für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sei Paragraf 99 Strafgesetzbuch, sagte der Sprecher der Bundesanwaltschaft weiter. Darin gehe es um geheimdienstliche Agententätigkeit zulasten der Bundesrepublik Deutschland. Die Prüfung der Fakten könne eine Weile dauern. Vom Ausgang des Verfahrens hängt demnach unter Umständen ab, ob der Enthüller der Abhörpraktiken Großbritanniens und der USA, Edward Snowden, von der Bundesanwaltschaft vernommen werden soll.

Schutz vor Spähangriffen

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar befürchtet derweil, dass auch Online-Käufer von den Daten-Sammelaktionen amerikanischer Geheimdienste betroffen sind. Angesichts der NSA-Enthüllungen könne es "als sicher gelten, dass die von Unternehmen erhobenen Daten und Profile auch bei staatlichen Stellen landen oder von diesen zumindest abgerufen werden können", sagte Schaar der Zeitung "Die Welt".

Ausländische Dienste arbeiten legal

Derweil wurde eine Jahrzehnte alte Überwachungs-Vereinbarung zwischen Deutschland und den USA sowie Großbritannien aufgehoben. Die Vereinbarung aus den Jahren 1968/1969 sei außer Kraft getreten, teilte das Auswärtige Amt mit. Es handelte sich dabei um eine Art Ausnahmeregel vom deutschen Fernmeldegeheimnis.

Dies dürfte nach Ansicht des Freiburger Historikers Josef Foschepoth jedoch keine praktischen Auswirkungen auf die Ausspähpraxis haben. Nach einem weiterhin gültigen Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut dürften die Geheimdienste der USA, Großbritanniens und Frankreichs auch weiterhin legal Internet und Telefone in Deutschland überwachen.

Mithilfe des BND?

Unterdessen wurde neue Einzelheiten über die Zusammenarbeit der NSA mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) bekannt. Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet, hat der BND in großem Umfang Metadaten aus der eigenen Fernmeldeaufklärung an die NSA übermittelt. Laut den Enthüllungen von Snowden seien allein im vergangenen Dezember rund 500 Millionen Metadaten erfasst worden, berichtet der "Spiegel".

Der deutsche Auslandsgeheimdienst geht dem Bericht zufolge inzwischen davon aus, dass eine der beiden Datensammelstellen (Sigads) sein eigener Standort im bayerischen Bad Aibling sein könnte. Man gehe davon aus, "dass die Sigad US-987LA und –LB" den Stellen "Bad Aibling und der Fernmeldeaufklärung in Afghanistan zugeordnet sind", heißt es in einer Erklärung des BND an den "Spiegel".

gmf/det (afp, dpa, rtr)