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BGH: Nachbarn dürfen musizieren

26. Oktober 2018

Wie viel darf der liebe Nachbar? Das "häusliche Musizieren" müsse in Maßen hingenommen werden, entschied heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Nicht nur über das Trompetespielen streiten Nachbarn vor Gericht.

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Symbolbild - Lärm mit ins Ohr blasender Trompete
Bild: picture-alliance/blickwinkel/A. Laule

Die Stücke von Louis Armstrong oder Till Brönner klingen manchmal so schräg, dass sie kaum wiederzuerkennen sind. Das weiß jeder, der neben einer Familie wohnt, deren Nachwuchs Trompete übt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute deutlich gemacht: In gewissen Grenzen muss das Musizieren der Nachbarn hingenommen werden.

Natürlich sei der Einzelfall immer zu prüfen. Die Richtwerte des Bundesgerichtshof (BGH): Zwei bis drei Stunden an Wochentagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen seien angemessen, wobei Nacht- und Mittagsruhe eingehalten werden müssten. Der am Freitag (26.10.) vor dem BGH verhandelte Fall war vom zuständigen Landgericht in Augsburg zu streng bemessen worden, so die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann, und verwies den Fall zur Neuverhandlung zurück.

Der Kampf gegen den Nachbarn geht weiter

Wer übe, spiele dabei keine Rolle. Im konkreten Fall ging es um das Trompetenspiel eines Berufsmusikers. Der klagende Nachbar kündigte an, weiterhin alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um zu erreichen, dass der Trompetenspieler seinen Proberaum in Haus dämmt. Dann könne dieser seinen Beruf vernünftig ausüben und die Nachbarn könnten ungestört im eigenen Haus leben, sagte er gegenüber der Presse-Agentur DPA.

jhi/so (dpa/afp)