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Kriminalität

Berliner Landgericht lässt Immobilien einziehen

17. April 2020

Im Prozess um Geldwäsche gegen eine Großfamilie in Berlin hat das Landgericht angeordnet, zwei beschlagnahmte Immobilien einzuziehen. Sie sollen mit Geld aus Straftaten finanziert worden sein.

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Deutschland Symbolbild Clankriminalität Neukölln
Symbolbild Polizeieinsatz in NeuköllnBild: picture-alliance/dpa/P. Zinken

Der 26-jährige Eigentümer der Immobilien sitzt in Haft. Er hat sofort Beschwerde eingelegt, sodass der Beschluss noch nicht rechtskräftig ist, wie das Gericht mitteilte. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen ihn und weitere Mitglieder einer arabischstämmigen Großfamilie mit mehr als 150 Mitgliedern zunächst wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt. Sie sollen seit Jahren Immobilien gekauft haben, um die Herkunft des Geldes zu verschleiern. Dabei soll es auch Bareinzahlungen aus dem Ausland und Überweisungen gegeben haben.

Verfahren eingestellt

Im Dezember wurde das Ermittlungsverfahren gegen den 26-Jährigen eingestellt, weil sich "eine konkrete rechtswidrige Vortat nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit eingrenzen ließ", so das Gericht. Trotzdem können die beiden Immobilien, bei einer handelt es sich um eine denkmalgeschützte Villa, eingezogen werden. 

Dafür genügt es, dass ein beschlagnahmter Gegenstand aus "irgendeiner rechtswidrigen Tat" herrührt. Davon zeigte sich das Gericht in diesem Fall überzeugt. Es begründete dies unter anderem damit, dass der beim Kauf der Grundstücke 19-jährige Eigentümer damals über "keinerlei nennenswerte rechtmäßige Einkünfte" verfügt habe.

Ermittlungen gegen andere Clanmitglieder

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens waren vor fast zwei Jahren insgesamt 77 Immobilien vorläufig beschlagnahmt worden, die der Großfamilie zugerechnet werden. Bei den jetzt verbliebenen 75 Immobilien setzt die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen weiter fort.

uh/kle (dpa, afp)