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Politik

Deutlicher Rückgang bei Kinderehen

7. Juni 2018

Die Zahl der Kinderehen in Deutschland ist einem Bericht zufolge stark gesunken. Ein Grund ist banal: Die Eheleute sind älter geworden. Gleichzeitig seien weniger Flüchtlinge nachgekommen, so das Bundesjustizministerium.

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Niger Symbolbild Kinderehe
Weltweit wird noch immer jede fünfte Frau minderjährig verheiratet, wie dieses Mädchen im westafrikanischen NigerBild: picture-alliance/AP Photo/J. Delay

Ende April seien im Ausländerzentralregister nur noch 299 verheiratete ausländische Minderjährige gespeichert gewesen, berichtet die "Passauer Neue Presse". Zwei Jahre zuvor seien es noch 1475 gewesen. Während Ende Juli 2016 rund ein Viertel der verheirateten Minderjährigen noch keine 14 Jahre alt war, ist inzwischen das jüngste verheiratete Kind zwischen 14 und 16 Jahre alt. Das geht laut der Zeitung aus einer Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor.

Nach wie vor stammen die meisten verheirateten Kinder aus syrischen Familien. Die Zahl der minderjährigen verheirateten Syrer ist in den vergangenen zwei Jahren von 664 auf 85 gesunken. Unter den minderjährigen Bulgaren sei die Zahl der Verheirateten hingegen gewachsen, von 65 Ende Juli 2016 auf nun 84. Danach folgten nach Angaben des Bundesinnenministeriums die Nationalitäten Griechenland (23), Rumänien (21), Irak (18) und Afghanistan (16). Zahlen zu verheirateten Minderjährigen mit deutscher Staatsangehörigkeit liegen der Bundesregierung nicht vor.

Kinderehen seit 2017 nur noch im Härtefall erlaubt

Das Bundesjustizministerium führe den Rückgang der Kinderehen darauf zurück, dass die Ehepartner älter geworden und weniger Flüchtlinge nachgekommen seien, hieß es in dem Bericht.

Der AfD-Abgeordnete Stefan Keuter begrüßte den Rückgang. Dass es keine Kinderehen unter 14 Jahren mehr gebe, sei "mehr als erfreulich", sagte er dem Blatt. Allerdings müsse bezweifelt werden, ob die Zahl tatsächlich so stark gesunken sei, schließlich seien vor zwei Jahren noch 361 Kinder unter 14 Jahren als verheiratet registriert gewesen.

In Deutschland sind Kinderehen seit Juli 2017 verboten. Eheschließungen Minderjähriger können nur noch in besonderen Härtefällen wirksam bleiben. Dabei müssen beide Ehepartner mindestens 16 Jahre alt sein.

hk/haz (dpa, kna)