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Regelungen für Sterbehilfe

Heiner Kiesel22. Januar 2014

Es steht jedem Deutschen frei, sich selbst umzubringen. In welchem Rahmen das geschehen darf, ist umstritten. Besonders Sterbehilfeorganisationen sollen jetzt durch ein Gesetz zurückgedrängt werden.

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Raum der Begegnung im Vivantes-Hospiz in Berlin - Foto: Heiner Kiesel (DW)
Bild: DW/H. Kiesel

Von wem darf man sich helfen lassen, wenn man nicht mehr weiterleben will? Die Debatte um die Sterbehilfe ist neu aufgeflammt in Deutschland. Seit Jahren streiten sich Politiker und Organisationen darum, welche Folgen es hat, dass die freiwillige Beendigung des eigenen Lebens nicht verboten ist. Sterbehilfeorganisationen bieten Suizidwilligen bei ihrem - legalen - Vorhaben Hilfe an.

Dieser organisierten Unterstützung einer Selbsttötung soll jetzt der Riegel vorgeschoben werden. "Wir haben als Union immer formuliert, dass wir die geschäftsmäßige Sterbehilfe verbieten wollen. Ich würde mir wünschen, dass wir dafür im Parlament eine breite Initiative bekommen", sagte der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Volker Kauder (CDU). Zuvor hatte sich der neue Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) für eine Bestrafung von Sterbehilfe ausgesprochen, die von kommerziellen oder nichtkommerziellen Organisationen ausgeübt wird.

Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister - Foto: Ingo Wagner (dpa)
Bundesgesundheitsminister Gröhe: Bestrafung von SterbehilfeBild: picture-alliance/dpa

Derzeit ist es in Deutschland erlaubt, einem Sterbewilligen zu helfen, ohne selbst Hand anzulegen. Ein Helfer kann ein tödliches Medikament besorgen, das der Betroffene sich dann selbst verabreicht. Tötung auf Verlangen ist verboten. Suizid stellt für weite Teile der Bevölkerung und auch für viele konservative Politiker einen schweren Tabubruch dar. Ihre Befürchtung: Sterbehilfeorganisationen könnten den Schritt zur Selbsttötung zu einfach machen. Außerdem werden in Deutschland seit dem Holocaust alle Bestrebungen, gesetzliche Regelungen in diesem Bereich zu finden, stets mit Argwohn begleitet.

Die raschen Wortmeldungen auf Gröhe und Kauder aus den anderen Parteien zeigen, wie sehr das Thema emotionalisiert. Der ehemalige Fraktionschef der Sozialdemokraten, Franz Müntefering, stellte im ZDF die Frage, ob es wirklich ethisch vertretbar sei, dass Menschen so einfach über ihr Lebensende bestimmen dürfen. Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck macht sich Sorgen, dass Alte und Schwerkranke sich zu einem Selbstmord gedrängt fühlen, aus Angst, sie würden anderen zur Last fallen. Beck wünscht sich, dass die Sterbenden besser unterstützt werden. Der Ethikrat, eine Runde von Wissenschaftlern und Fachleuten, die sich mit dem Thema im Auftrag des Bundestages beschäftigt, hat wiederholt Handlungsbedarf bei der Sterbehilfe angemeldet. In der Schweiz ist nichtkommerzielle Sterbehilfe straffrei. Dort ansässige Sterbehilfe-Organisationen betreuen bereits deutsche Todessuchende, was wiederholt Unbehagen ausgelöst hat.

Langwierige Debatte

Vor eineinhalb Jahren lag schon einmal ein Gesetzentwurf zu diesem Thema auf dem Tisch. Darin wurde vorgeschlagen, einen neuen Straftatbestand im Strafgesetzbuch zu schaffen, der "die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt". Eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe sollten dann verhängt werden. "Verwandte oder eine andere ihm [dem Sterbewilligen] nahe stehende Person" sollten straffrei ausgehen.

Der damalige Regierungspartner FDP blockierte dieses Vorhaben aber. Ein Problem war die fehlende Rechtfertigung, warum verschiedene Personengruppen für die gleiche Tat unterschiedlich belangt werden dürfen. Aber der Handlungsdruck wächst und mit großem Interesse werden auch die Entwicklungen in den Beneluxstaaten verfolgt. Dort ist aktive Sterbehilfe, also Tötung auf Verlangen in den vergangenen Jahren ausgeweitet worden.

Sterbehilfezimmer in der Schweiz - Foto: Gaetan Bally (dpa)
Sterbehilfezimmer in der Schweiz: Betreung deutscher TodessuchenderBild: picture-alliance/dpa

Jetzt hoffen Politiker der Unionsparteien, endlich ein Gesetz durch das Parlament zu bekommen. Der Prozess befindet sich jedoch allenfalls in einem Vorstadium. Bisher ist nichts über die etwaige Basis des Gesetzes - vielleicht eine Weiterentwicklung des Referentenentwurfs - bekannt. In den Fraktionen konnte das Thema aktuell noch nicht gemeinsam diskutiert werden, sodass sich auch keine Aussagen über die Stimmung unter den Abgeordneten machen lassen. In der SPD weiß man noch nicht, was zu erwarten ist. "Wir wissen nicht, ob wir im Januar, Februar oder im März eine Vorlage haben werden", hieß es vonseiten der Unionsparteien.

Schwierige Situation für Ärzte

Sollte es jedoch zu einer Regelung kommen, wie sie der alte Entwurf vorsieht, steht eine weitere Diskussion im Raum: Die Ärzteschaft ist sich uneinig darüber, welche Rolle sie bei der Sterbehilfe spielen soll. Besonders Hausärzte können einem Todkranken sehr nahe stehen und sind rein fachlich prädestiniert dafür, für einen schmerzfreien sicheren Tod zu sorgen. "Ein Arzt ist vor allem dem Patientenwohl verpflichtet und nicht der Lebenserhaltung", sagt der Internist Michael de Ridder.

Michael de Ridder, Vivantes-Hospiz in Berlin - Foto: Heiner Kiesel (DW)
Internist de Ridder: "Ein Arzt ist vor allem dem Patientenwohl verpflichtet"Bild: DW/H. Kiesel

Er hat an einem Berliner Krankenhaus ein Palliativzentrum eingerichtet, in dem todkranke Patienten in ihren letzten Tagen und Wochen professionell begleitet werden. Es bestehe zwischen Arzt und Patienten ein enges Vertrauensverhältnis. So könne der Mediziner gut abschätzen, wie ernst es mit dem Todeswunsch ist und ob es noch Alternativen gibt. "Der Arzt muss auch so eine innere Überzeugtheit haben, dass die Beihilfe zur Selbsttötung notwendig ist und ich weiß aus eigener Überzeugung, dass es solche Situationen gibt.

Aus seiner Berufsvereinigung spürt de Ridder noch starken Widerstand. Sie verbietet es den angeschlossenen Ärzten strikt, Sterbehilfe zu leisten, sofern sie über die passive Sterbehilfe hinausgeht - also etwa das Abstellen von lebenserhaltenden Apparaten oder Medikationen, wenn es der Patient in einer aussichtslosen Situation wünscht. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, begründet das Verbot der Sterbehilfe auch damit, dass die Ärzte mehrheitlich dagegen seien. Er spricht von einer "überwältigenden Mehrheit", wobei laut Umfragen trotzdem noch ein Viertel bis zu einem Drittel der Mediziner in dieser Frage nicht so strikt denken.

De Ridder wünscht sich für die Zukunft eine Regelung wie der des US-Bundesstaates Oregon link:http://public.health.oregon.gov/ProviderPartnerResources/EvaluationResearch/DeathwithDignityAct/Pages/index.aspx:Death with Dignity Act#. "Das ist ein sehr sicheres Verfahren, bei dem der Patient eine bestimmte Krankheit und Lebenserwartung hat und er unter Zeugen von zwei Ärzten beraten wird, bevor ihm Sterbehilfe zuteil wird."