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Babyraub bleibt straffrei

8. Oktober 2018

Im Prozess um den Diebstahl von Babys während der Franco-Diktatur in Spanien ist der angeklagte ehemalige Arzt zwar schuldig gesprochen worden. Das Gericht konnte ihn wegen Verjährung aber nicht verurteilen.

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Spanien Madrid Protest vor Prozess gegen Eduardo Vela
Proteste gegen Eduardo VelaBild: Imago/Agencia EFE/C. Moya

Der frühere Frauenarzt Eduardo Vela war angeklagt, im Jahr 1969 die heute 49-jährige Klägerin Inés Madrigal ihrer leiblichen Mutter weggenommen zu haben. Er soll sie einer anderen Frau gegeben haben, die keine Kinder bekommen konnte.

Während des Prozesses bestritt Vela den Vorwurf, die Geburtsurkunde gefälscht und die andere Frau fälschlich als leibliche Mutter des neugeborenen Kindes eingetragen zu haben. Auf die meisten Fragen antwortete er, er könne sich nicht erinnern. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre Haft gefordert. Der Richterspruch kann noch vor dem Obersten Gerichtshof angefochten werden.

Der Prozess hatte in Spanien viel Aufsehen erregt, vor dem Gericht hatten zeitweise Dutzende Betroffene demonstriert. 

Möglicherweise zehntausende Babys gestohlen

Historiker und Aktivisten vermuten, dass unter der rechten Militärdiktatur von General Francisco Franco zehntausende Babys ihren leiblichen Eltern gestohlen wurden. Nach dem Spanischen Bürgerkrieg (1936-1939) traf dies vor allem regierungskritische Eltern. Später wurde die Praxis auch auf uneheliche Kinder und Kinder von Armen ausgeweitet.

Häufig waren Mitglieder der katholischen Kirche in die Kindesentführungen verwickelt. Die Babys wurden den Müttern gleich nach der Geburt weggenommen. Häufig hieß es, sie seien gestorben. In Wirklichkeit wurden die Babys jedoch kinderlosen Paaren gegeben oder an diese verkauft, die sie dann als ihre eigenen aufzogen.

hf/uh (dpa, afp, epd)