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Bürgerrechtler gegen Volkszählung 2011

17. Juli 2010

Mit einer Verfassungsbeschwerde wollen Bürgerrechtler und Datenschützer die Volkszählung 2011 verhindern. Sie kritisieren, dass die erhobenen Daten nicht ausreichend anonymisiert werden sollen.

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Formular auf einem Klemmbrett (Foto: ullstein)
Bild: ullstein bild - Wodicka

Für 2011 ist in Deutschland eine Volkszählung geplant – ob sie stattfinden kann, das muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden. Denn Bürgerrechtler haben dort am Freitag (16.07.2010) Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung eingereicht. Zusammen mit der 50 Seiten starken Verfassungsbeschwerde legten sie 13.000 Unterschriften von Bürgern vor, die die Beschwerde unterstützen. Vier wurden exemplarisch als Beschwerdeführer ausgewählt.

Sorge um persönliche Daten

Fragebögen (Foto: AP)
Das waren die Fragebögen zur Volkszählung 1987Bild: AP

Der Zensus wurde 2009 von der damals regierenden Großen Koalition aus Union und SPD beschlossen und soll im Mai 2011 stattfinden. Geplant ist, per Stichprobe zehn Prozent aller Bürger persönlich zu befragen. Außerdem soll ein Wohnungsregister erstellt werden, alle Haus- und Wohnungsbesitzer müssen hierzu detaillierte Angaben machen, die Daten sollen mit denen der öffentlichen Verwaltung wie Einwohnermeldeämtern oder der Bundesagentur für Arbeit abgeglichen werden.

Datenschützer fürchten, dass die erhobenen Daten nicht ausreichend anonymisiert werden. Über eine Personenkennziffer könnten etwa Daten zu Herkunft, Beruf und Religion den entsprechenden Personen zugeordnet werden. Genau diese Art der Zuordnung durch Kennziffern habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 aber untersagt, kritisieren die Beschwerdeführer um den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der schon erfolgreich gegen die Speicherung von Telekommunikationsdaten vorgegangen war.

Umstrittene Volkszählungen

Das Bundesinnenministerium hält trotz der Kritik an der Volkszählung fest. Das Gesetz sei auch mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten beraten worden, sagte Sprecher Stefan Paris am Freitag in Berlin: "Insofern glauben wir, das wir ein gutes, solides Gesetz gemacht haben." Der Zensus falle viel bürgerfreundlicher und kostengünstiger aus als die Volkszählung 1987.

Dagegen unterstützen Grüne und Linke die Gegner der Volkszählung. Das Bundesverfassungsgericht habe strenge Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung gemacht, erklärte Grünen-Chefin Claudia Roth. Das Volkszählungs-Gesetz berücksichtige diese nur unzureichend.

Auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik wurde zuletzt 1987 eine Volkszählung durchgeführt, in der DDR 1981. Der Zensus 1987 wurde von massiven Protesten begleitet.

Autor: Dirk Eckert (afp, apn, dpa)

Redaktion: Christian Fähndrich

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