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Auto-Hersteller dürfen Kunden mit Garantieversprechen an sich binden

12. Dezember 2007
https://p.dw.com/p/Car1

Autohersteller dürfen großzügige Garantieversprechen mit der Bindung an Vertragswerkstätten verknüpfen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch darf die Firma Daimler Ansprüche aus einer 30-Jahres-Garantie gegen Durchrosten für Mercedes-Autos von regelmäßigen Wartungen in Daimler-Werkstätten abhängig machen. Damit wies das Karlsruher Gericht die Klage eines Mercedes-Fahrers ab, der Ansprüche wegen Roststellen an der Heckklappe seines 2002 erworbenen Gebrauchtwagens geltend machte. Er hatte sich nicht an die Wartungsvorgaben gehalten. Beim ADAC und beim Auto Club Europa (ACE) stieß die Entscheidung auf Kritik. (Az: VIII 187/06 vom 12. Dezember 2007)