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"Bunte" muss Schumacher 50.000 Euro zahlen

5. Mai 2017

Das Magazin hatte in einer Titelgeschichte kurz vor Weihnachten 2015 behauptet, der frühere Formel-1-Star könne wieder gehen. Dagegen ging die Familie von Schumacher vor - und bekam jetzt vor Gericht Recht.

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Michael Schumacher Porträt
Bild: TOSHIFUMI KITAMURA/AFP/GettyImages

Das Magazin "Bunte" muss dem ehemaligen Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher wegen einer schweren Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte 50.000 Euro Entschädigung zahlen. Die Zeitschrift hat darüber hinaus die Prozesskosten zu 65 Prozent sowie Abmahnkosten in Höhe von 950 Euro zu tragen, wie die Pressekammer des Landgerichts Hamburg entschied. Die "Bunte" hatte am 22. Dezember 2015 getitelt: "Es ist mehr als ein Weihnachtswunder - Michael Schumacher kann wieder gehen." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Rennfahrer war zwei Jahre zuvor bei einem Skiunfall schwer verunglückt und widmet sich seitdem stark zurückgezogen seiner Therapie. Das Gericht geht in seinem Urteil davon aus, dass die Behauptung des Magazins, Schumacher könne wieder gehen, falsch war. "Da er heute nicht gehen kann, ist es unwahrscheinlich, dass dies damals der Fall war", sagte der Gerichtssprecher. Die Anhaltspunkte für eine Gehfähigkeit, die ein Informant "Bunte" nannte, seien so dürftig gewesen, dass daraus nicht auf eine tatsächliche Verbesserung habe geschlossen werden können.

Schumachers Vorgehen gegen Medien nicht immer erfolgreich

Die Familie von Schumacher hatte 100.000 Euro Entschädigung von "Bunte" gefordert. Das Gericht sprach dem 48-Jährigen deutlich weniger zu. Es hielt der Zeitschrift zugute, dass sie überhaupt recherchiert hatte und es einen Informanten nachweislich gab. Gegen das Urteil können beide Seiten Berufung beim Oberlandesgericht einlegen.

Die Familie des ehemalige Formel-1-Stars wehrt sich immer wieder gegen Medienberichte über Schumachers Gesundheitszustand. Im vergangenen Januar entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass Schumacher Presseartikel über mögliche medizinische Maßnahmen nach seinem Ski-Unfall dulden muss. Zudem dürfen Medien nicht nur über bekanntgegebene Fakten des Gesundheitszustandes von Schumacher berichten, sondern diese auch sachlich kommentieren.

sti/rb (dpa, epd)