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Politik

Corona-"Notbremse" kann in Kraft treten

22. April 2021

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat der umstrittenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Bundespräsident Steinmeier unterzeichnete es direkt im Anschluss.

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Berlin Bundesrat Diskussion Infektionsschutzgesetz
Bild: Axel Schmidt/REUTERS

Die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes mit der Bundes-"Notbremse" hat den Bundesrat passiert. Bei einer Sondersitzung der Länderkammer wurde kein Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete das Gesetz anschließend, das jetzt nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden muss. Der Bundestag hatte die Änderung des Infektionsschutzgesetzes bereits am Mittwoch gebilligt. 

Weil: "Kein großer Wurf"

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer äußerten teils deutliche Kritik an den vom Bundestag beschlossenen Maßnahmen. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier etwa bezeichnete die vorgesehenen starren Ausgangsbeschränkungen als "verfassungsrechtlich problematisch". Es gebe neben den rechtlichen Bedenken auch erhebliche praktische Probleme bei der Umsetzung, etwa bei den vorgesehenen Schulschließungen, warnte der CDU-Politiker. 

Der Ministerpräsident von Niedersachsen, Stephan Weil (SPD)
Der Ministerpräsident von Niedersachsen, Stephan WeilBild: Jens Krick/Flashpic/picture alliance

Der niedersächsische Regierungschef Stephan Weil (SPD) sagte, die Neuregelungen seien für den Infektionsschutz "kein großer Wurf". Bei Ausgangsbeschränkungen sei die Verfassungsmöglichkeit fraglich, er sei "sehr gespannt" auf die Rechtsprechung. Für Niedersachsen bedeutete das Gesetz sogar erhebliche Lockerungsmöglichkeiten. Weil fasste seine Bewertung so zusammen: "Für mein Land unnötig, aber ich füge hinzu auch unschädlich." Er kritisierte zugleich, dass die Bund-Länder-Beratungen teils problematisch gelaufen und "nicht in jedem Fall gut für das Ansehen des Föderalismus" gewesen seien. 

Haseloff: "Tiefpunkt in der föderalen Kultur"

Bundesratspräsident Reiner Haseloff (CDU) sprach sogar von einem "Tiefpunkt in der föderalen Kultur der Bundesrepublik". Die Länderkammer berate ein Gesetz, "dessen Entstehung, Ausgestaltung und Ergebnis unbefriedigend sind", konstatierte der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt. Zwar seien bei den Beratungen im Bundestag noch Korrekturen vorgenommen worden. "Doch drängt sich nunmehr noch deutlicher die Frage auf, worin der Mehrwert dieses Gesetzes für die Menschen in Deutschland liegt gegenüber der im vergangenen Jahr im Grundsatz bewährten Abstimmung zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen."

Verfassungsbeschwerde der Freien Wähler

Die Freien Wähler kündigten an, Verfassungsbeschwerde gegen die "Corona-Notbremse" einzulegen. Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger nannte die Regelung "demokratiegefährdend". Er kündigte an, auch Klagen gegen die Einschränkungen für Handel und Gastronomie zu prüfen. Aiwanger, der in Bayern Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident ist, sagte, die Freien Wähler hätten hier eine andere Auffassung als ihr Koalitionspartner CSU, weshalb es im Bundesrat keinen Vorstoß Bayerns gegen die Regelung gebe.

Künftig sollen bundesweit die gleichen Regeln gelten, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz auf mehr als 100 steigt, also auf mehr als 100 Ansteckungen mit dem Coronavirus pro 100.000 Einwohner in einer Woche.

Infolge des Gesetzes dürfen die Menschen in einem solchen Fall zwischen 22 und 5 Uhr die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück in der Regel nicht mehr verlassen. Spaziergänge und Joggen alleine bleiben aber bis Mitternacht erlaubt. Ab der 100er-Schwelle darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht zählen.

Nur Kunden mit Test und Termin 

Läden dürften Kunden nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein.

Viele Schülerinnen und Schüler müssen sich vorerst wieder auf Homeschooling einstellen: Präsenzunterricht an Schulen soll ab einer Inzidenz von 165 gestoppt werden. Ausnahmen für Abschlussklassen bleiben möglich.

sti/gri (afp, dpa, rtr, epd)