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Gesellschaft

Arzt, Rezept und Krankenschein

Nastasja Shtrauchler24. September 2015

Gesundheit ist das höchste Gut. Das deutsche Gesundheitssystem steht auch Flüchtlingen offen - zumindest in Teilen. Informationen über Hilfe bei akuten Krankheiten und Unfällen - und über psychologische Hilfe

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Hilfe für Flüchtlinge
Bild: picture-alliance/dpa/G. Wendt

An wen wende ich mich mit Gesundheitsproblemen und wer zahlt dafür?

Laut Gesetz dürfen Flüchtlinge, deren Asylverfahren noch läuft, eigentlich nur bei "akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen" zum Arzt gehen, also im Notfall. Dafür muss man beim zuständigen Sozialamt einen speziellen Krankenschein beantragen und ihn dann dort abholen. Mit diesem Schein geht man dann zu einem Arzt und das Sozialamt bezahlt die Kosten für den Besuch. Wenn man Medikamente braucht, werden auch die vom Sozialamt bezahlt. Dafür geht man mit dem Rezept vom Arzt in eine Apotheke. Frauen, die schwanger sind oder ein Kind zur Welt bringen, haben Anspruch auf dieselben medizinischen Leistungen wie eine deutsche Frau.

Was ist eine Gesundheitskarte?

Einige Politiker fordern, dass Flüchtlinge sofort nach ihrer Ankunft in Deutschland eine sogenannte Gesundheitskarte bekommen sollen. Jeder Deutsche, der eine Krankenversicherung hat, besitzt so eine Karte. Damit kann man ohne einen Krankenschein zu jedem Arzt gehen. Allerdings werden nur die ganz einfachen Untersuchungen bezahlt. Spezielle Dinge, wie beispielsweise Zahnersatz oder eine Brille werden manchmal sehr lange von den Krankenkassen geprüft werden und nicht immer zahlt das Sozialamt für solche Behandlungen. Manche Bundesländer haben die Gesundheitskarte für Flüchtlinge schon eingeführt.

#link:http://www.nds-fluerat.org/leitfaden/9-fluechtlinge-mit-aufenthaltsgestattung-im-asylverfahren/75-medizinische-versorgung/:Informationen zu Behandlungen, die gezahlt werden.#

Wann ändert sich etwas?

Wer länger als 15 Monate in Deutschland lebt und noch immer im Asylverfahren ist, hat Anspruch auf dieselben gesundheitlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wie ein Deutscher. Streng genommen gilt man dann zwar nicht als krankenversichert, bekommt aber trotzdem eine Versichertenkarte und hat Anspruch auf dieselben Leistungen wie ein Deutscher. Auch dafür bezahlt das Sozialamt. Die Krankenkasse zahlt aber auch dann nicht für Brillen, verschreibungspflichtige Medikamente, Dolmetscher- und Fahrtkosten. Für Kinder gelten aber Ausnahmen. Wenn man mehr als 93,84 Euro selbst bezahlt hat, kann man die Quittungen dafür an die Krankenversicherung schicken. Dann muss man für den Rest des Jahres nichts mehr bezahlen.

Wie bekomme ich Hilfe bei psychischen Problemen?

Das ist besonders am Anfang sehr schwierig, da selbst eine reguläre Behandlung beim Arzt nur im Notfall erlaubt ist. Auch nach 15 Monaten im Asylverfahren, wenn man mit einer Gesundheitskarte direkt zum Arzt gehen kann, muss man glaubhaft nachweisen, dass es einem psychisch sehr schlecht geht. Viele Ärzte kennen das Problem und haben Adressen von Beratungsstellen, an die man sich wenden kann. Solche speziellen Zentren gibt es in vielen Städten.

#link:http://www.asyl.net/index.php?id=66:Bei diesen Adressen findet man Hilfe#

#link:http://www.migrationsdienste.org/angebote/psychotherapie.html:Hier werden klinische Stellungnahmen verfasst#