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Neue NS-Prozesse möglich

3. September 2013

Knapp 70 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg müssen weitere mutmaßliche NS-Verbrecher mit Anklagen vor Gericht rechnen. Der Vorwurf lautet auf Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Auschwitz.

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Eingang zum Vernichtungslager Auschwitz: Hier sollen die Beschuldigten Morde verübt haben (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Die in Ludwigsburg ansässige Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen will nach ihren Vorermittlungen 30 Verfahren an Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland abgeben. Die örtlich zuständigen Ermittlungsbehörden müssten dann entscheiden, ob sie Anklage erheben, erklärte der Leiter NS-Fahndungsstelle, Oberstaatsanwalt Kurt Schrimm.

Den Beschuldigten im Alter von bis zu 97 Jahren wird Beihilfe zum Mord im NS-Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz vorgeworfen. Die Untersuchungen waren nach dem Urteil gegen den KZ-Aufseher John Demjanjuk in Gang gekommen, weil seitdem die Beweislage anders bewertet wird. Demnach kann jeder vor Gericht belangt werden, der in einem KZ dazu beigetragen hat, dass die Tötungsmaschinerie funktionierte - egal ob direkt an den Gaskammern oder indirekt etwa als Koch. 2011 hatte das Landgericht München Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 28.000 Menschen schuldig gesprochen.

Insgesamt 39 Beschuldigte

Neben den 30 Beschuldigten, die in Deutschland wohnen, haben die Ermittler sieben weitere mutmaßliche NS-Verbrecher identifiziert, die im Ausland leben - je einer in Kroatien, Österreich, Brasilien, USA, Argentinien, Polen und sogar in Israel. Der Aufenthaltsort von zwei weiteren Beschuldigten konnte noch nicht endgültig ermittelt werden.

Fahnder warnt vor zu hohen Erwartungen

Ob es zur Anklage kommt, hängt von der Einschätzung der Staatsanwaltschaften, der Beweislage und dem Gesundheitszustand der Beschuldigten ab, wie Schrimm erläuterte. Der älteste Beschuldigte wurde 1916 geboren, der jüngste 1926. Unter den Beschuldigten sind mehrere Frauen. Oberstaatsanwalt Schrimm warnte aber vor überzogenen Erwartungen. "Es kann sein, dass einige Wenige übrigbleiben." Der Ermittler verwies darauf, dass seine Behörde keine Kenntnisse über den Gesundheitszustand der mutmaßlichen Täter habe.

qu/nis (dpa,afp,epd)