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Schweizer Anklage gegen Ex-DFB-Funktionäre

6. August 2019

Es sind trockene Rechtsbegriffe, aber die haben es in sich: "Betrug in Mittäterschaft", "arglistige Täuschung" - die Vorwürfe gegen die Macher des WM-Sommermärchens von 2006 wiegen schwer.

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Fußball DFB-Funktionäre Horst R. Schmidt Theo Zwanziger Wolfgang Niersbach
Wolfgang Niersbach, Horst R. Schmidt und Theo Zwanziger (Archivbilder, v. l. n. r.)

Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen die Organisatoren der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland erhoben. Sie wirft den ehemaligen Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger, dem früheren DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt sowie dem früheren FIFA-Generalsekretär Urs Linsi vor, "arglistig über den eigentlichen Zweck einer Zahlung in der Höhe von 6,7 Millionen Euro getäuscht zu haben."

Die Vorwürfe sind je nach Person unterschiedlich: Zwanziger, Schmidt und Linsi wird Betrug in Mittäterschaft vorgeworfen, Niersbach wird die Gehilfenschaft zu Betrug angelastet. Letzterer wies die Anschuldigungen erneut zurück. Sie seien "völlig haltlos", schrieb Niersbach in einer schriftlichen Reaktion.

Zwanziger sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Ich mache mir um diesen Vorgang gar keine Gedanken, weil er mit rechtsstaatlichem Vorgehen nichts zu tun hat." Auch "Unsinn" habe seinen Marktwert, so der 74-Jährige. Die Schweizer Ermittler seien "Getriebene, die Millionen für Ermittlungen in den Sand gesetzt haben".

Getrenntes Verfahren gegen den "Kaiser"

Das Verfahren gegen den damaligen Chef des Organisationskomitees, Franz Beckenbauer, wird separat weitergeführt, wie die Behörde weiter mitteilte. Grund sei der gesundheitliche Zustand Beckenbauers, der "eine Teilnahme oder Einvernahme an der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht nicht zulässt."

FIFA Generalsekretär Urs Linsi Schweiz
Der frühere FIFA-Generalsekretär Urs Linsi (Archivbild)Bild: Imago Images/Ulmer

Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren gegen die Beschuldigten im November 2015 eröffnet. Bis Ende April 2020 muss ein erstinstanzliches Urteil des Bundesstrafgerichts in Bellinzona vorliegen, um die Verjährung zu vermeiden - die in der Causa Beckenbauer zu einer Einstellung des Verfahrens führen könnte. Welche Strafen Zwanziger, Schmidt und Linsi drohen, ließen die Bundesanwälte auf Nachfrage zunächst offen.

Die fragliche Summe von 6,7 Millionen Euro war 2005 vom deutschen WM-Organisationskomitee über den Weltverband FIFA mutmaßlich an den einstigen Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus überwiesen worden. Exakt derselbe Betrag war schon drei Jahre zuvor - offenkundig in Form von Vorleistungen - von Beckenbauer, der zentralen Figur der Affäre - und Louis-Dreyfus an den früheren FIFA-Funktionär Mohamed bin Hamman nach Katar geflossen.

Franz Beckenbauer
Franz Beckenbauer gilt als die zentrale Figur in der Sommermärchen-Affäre (Archivbild)Bild: picture alliance/dpa/I. Fassbender

Für die Überweisung an die FIFA täuschten die WM-Macher im Jahr 2005 vorsätzlich einen Anlass vor: ein angebliches "WM-Kulturprogramm". Weil sich diese Zahlung durch die Verschleierung für den DFB später auch steuermindernd auswirkte, ermittelte zudem die Staatsanwaltschaft in Deutschland wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung.

jj/kle (dpa, sid)