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AfD scheitert vor Bundesverfassungsgericht

11. August 2021

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge der AfD abgewiesen: Was den Vizepräsidenten-Posten im Bundestag angeht, kommt die Partei auch so erst einmal nicht weiter.

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Symbolbild Fraktion AfD im Bundestag
Bild: Jens Krick/Flashpic/picture alliance

Seitdem die AfD im Bundestag vertreten ist, gibt es Streit darüber, ob und wie deren Mitglieder in den täglichen Parlamentsbetrieb mit eingebunden werden. Während es in den fachlichen Ausschüssen auch Vorsitzende der AfD gibt, ist die rechtspopulistische Partei im Präsidium des Bundestages noch immer nicht vertreten. Zahlreiche Versuche, einen AfD-Abgeordneten in das Gremium wählen zu lassen, scheiterten in den vergangenen Jahren. Insgesamt sechs Kandidatinnen und Kandidaten wurde die erforderliche Mehrheit verweigert.

Nach all den erfolglosen Versuchen ist die AfD juristisch dagegen vorgegangen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun aber zwei Eilanträge der AfD im Zusammenhang mit den erfolglosen Bemühungen abgewiesen. Damit sollte versucht werden, den Bundestag vorläufig zu neuen Verfahrensregeln für die Wahl von Vizepräsidenten zu verpflichten. Eine entsprechende einstweilige Anordnung lehnte das Gericht aber als unzulässig ab. Das, was die AfD konkret beantragt habe, könne nicht angeordnet werden.

Klage wird im November verhandelt

Über die eigentlichen Klagen ist aber noch nicht entschieden worden. Erst am 10. November will das Gericht über eine von ihnen verhandeln, wie parallel angekündigt wurde. Dabei geht es um die Frage, ob auch einzelne Abgeordnete oder nur die Fraktion ein Vorschlagsrecht für die Wahl haben.

Deutschland Sitzung des Bundestags | AfD-Bundestagsfraktion
AfD-Fraktion im Bundestag: Seit 2017 im ParlamentBild: Kay Nietfeld/dpa/picture alliance

Zwar steht laut Geschäftsordnung des Bundestags jeder Fraktion mindestens ein Sitz im Parlamentspräsidium zu. Die Präsidiumsmitglieder müssen allerdings von den Abgeordneten gewählt werden. Die AfD sah sich nach der Ablehnung ihrer Vorschläge in ihren Rechten verletzt: Der Bundestag hätte vor den Abstimmungen Regelungen treffen müssen, um eine Nichtwahl "aus sachwidrigen Gründen" zu verhindern, argumentierte sie.

Doch viele Abgeordnete wollen die Rechtspopulisten grundsätzlich nicht im Leitungsgremium des Bundestags vertreten sehen. Der Bundestagspräsident repräsentiert den Bundestag nach außen und bekleidet protokollarisch das zweithöchste Amt im Staat, kommt also noch vor der Kanzlerin. Im Wechsel mit den Stellvertretern leitet er oder sie die Sitzungen und wacht über die Einhaltung der parlamentarischen Ordnung.

wo/ml (dpa, afp)