1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Abstimmung über Google-Gesetz

Kay-Alexander Scholz28. Februar 2013

Der Bundestag will am Freitag im Streit über das sogenannte Leistungsschutzrecht für Verlage entscheiden. Überraschend änderten CDU/CSU und FDP kurz vorher das Gesetz und formulierten einen Kompromiss.

https://p.dw.com/p/17nWP
Die Internetseite google.news (Screenshot: DW)

Am Freitag (01.03.2013) steht im Plenum des Deutschen Bundestags ein Gesetz zur abschließenden Diskussion und dann folgenden Abstimmung, das von Fachleuten aus aller Welt Beachtung finden dürfte. Es geht um den Streit zwischen Verlegern und dem kalifornischen Internetgiganten Google - und wie Deutschland darauf antwortet (siehe Linkbox). Mit dem neuen Gesetzentwurf würden sowohl die Verlage geschützt als auch die Funktion von Suchmaschinen und Nachrichten-Zusammenstellern nicht beeinträchtigt, beschreibt der CDU-Abgeordnete Günter Krings das geplante Leistungsschutzrecht.

Auslöser des Streits ist die gängige Praxis von Suchmaschinen und anderen Internet-Anbietern, fremde journalistische Inhalte in ihrem eigenen Angebot zu verlinken oder auch als eigene Nachrichtenseite anzubieten.

Bekanntestes Beispiel hierfür ist der sogenannte News-Aggregator von Google (siehe Artikelbild). Hier werden Links zum aktuellen Geschehen in der Welt präsentiert - und zwar jeweils in der Form Überschrift plus Kurztext, auch "Snippet" genannt.

In jüngster Zeit wurden diese Snippets immer länger. "Es besteht die Gefahr, dass dort demnächst halbe Artikel stehen", meint Günter Krings. Der Unterschied zu manchen Zeitungsseiten im Web ist nicht mehr groß. Zudem bietet Google-News den Mehrwert, das gesamte Web auswerten und dem Internetnutzer so einen breiteren Überblick geben zu können. Parallel dazu gebe es immer mehr Internetnutzer, die "nichts verpassen möchten und das Nachrichtenangebot deshalb nur noch überfliegen", wie Thomas Höppner vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger in einer Expertenanhörung im Bundestag sagte.

Günter Krings (CDU, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender von CDU/CSU), spricht am Dienstag (08.02.2011) in Berlin in der Bundespressekonferenz. Gegner der Präimplantationsdiagnostik (PID) stellten im Rahmen einer Pressekonferenz einen Gesetzesentwurf zum Verbot der PID vor. Demnach wäre die Forschung durch Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas strikt verboten. Foto: Tobias Kleinschmidt dpa/lbn +++(c) dpa - Bildfunk+++
Befürwortet den neuen Gesetzentwurf: Günter Krings, CDUBild: picture-alliance/dpa

Google gegen Verleger

Was als Symbiose zwischen Verlagen und Google anfing, weil Marktführer Google für mehr Klicks und damit mehr Werbeeinahmen sorgte, wurde, da viele User gar nicht mehr auf die Artikel klickten, zu einem Konkurrenzgeschäft zwischen alten und neuen Medienanbietern. Die Verlage schlugen Alarm, weil sie ihr Online-Geschäft bedroht sehen. Sie wollten allerdings auch nicht, was technisch durchaus möglich ist, auf eine Verlinkung bei Suchmaschinen verzichten.

Zunächst plante die Bundesregierung ein Gesetz, um Snippets generell unter Lizenzpflicht zu stellen. Google, das in Berlin ein eigenes Lobby-Institut unterhält, wehrte sich mit Protestanzeigen in Zeitungen und im Netz. Jüngst wurde zudem ein Gutachten präsentiert, dass die Informations- und Medienfreiheit durch die "Lex Google" bedroht sieht.

Internetseite der Google-Aktion "Verteidige dein Netz" (Screenshot: DW)
Protest: Googles Aktion "Verteidige Dein Netz"

Nach einer Expertenanhörung im Unterausschuss für Neue Medien zu Beginn der Woche änderten die Vertreter von CDU/CSU und FDP überraschend das Gesetz und formulierten einen Kompromiss. Verlage sollen demnach zwar das ausschließliche Recht bekommen, "ihre Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen", aber mit der Einschränkung "es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textbausteine".

Undeutliche Formulierung

"Damit schützen wir die verlagstypische Leistung und erhalten gleichzeitig die originäre Leistung der Suchmaschinen", erklärt Thomas Silberhorn (CSU) den Kompromiss. "Wir wollen einen Ordnungsrahmen vorgeben - einmal sagen, was Recht und was Unrecht ist", erklärt Günter Krings. Wohl wissend, dass die Regelung offen lässt, wie lang diese "kleinsten Textbausteine" nun sein sollen.

Bundestagsabgeordneter Thomas Silberhorn von der CSU (Foto: CSU)
"Schützen verlagstypische Leistung": Thomas Silberhorn, CSUBild: Presse

Genau daran entzündet sich die Kritik des Internetverbandes eco, in dem auch Google Mitglied ist: Auch nach den Änderungen im Gesetzentwurf bestünden Rechtsunsicherheiten. Der Verband befürchtet Abmahnwellen und lange Gerichtsverfahren, bis die genaue Länge der lizenzfreien Texte geklärt ist.

Der SPD-Abgeordnete Lars Klingbeil wertet das Gesetz wegen dieser Unklarheit deshalb schon als "Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtsanwälte". Dem entgegnet Stephan Thomae (FDP), dass es zwar "einen Graubereich gibt, aber es ist auch normal in einer Demokratie, dass es journalistische Auseinandersetzung gibt". Mit einer Klage-Welle aber rechne er nicht.

Nicht alle in der Regierungskoalition sind, so hört man, von dem Kompromiss überzeugt. Sollte der Entwurf am Freitag verabschiedet werden, geht in Deutschland eine dreijährige Debatte darüber zu Ende. Formal wird das Gesetz dann als eine Änderung des Urbeberrechts beschlossen. Nebenbei sollen die Verlage mit dem Leistungsschutzrecht allerdings auch die juristisch erste Möglichkeit bekommen, ihre geplanten Bezahlschranken zu schützen, heißt es. Denn bisher könne man gegen das Hacken dieser Schranken nichts unternehmen.