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Ab sofort verschärfte Asylregeln

17. März 2016

Das zweite Asylpaket der Bundesregierung tritt in Kraft. Damit werden unter anderem Sozialleistungen, der Familiennachzug und die Freizügigkeit eingeschränkt sowie Abschiebungen erleichtert.

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Schlange vor einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Berlin (Foto: dpa)
Schlange vor einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in BerlinBild: picture-alliance/dpa/J.Stratenschulte

Für Asylbewerber in Deutschland gelten weitere verschärfte Vorgaben. Kernpunkt des sogenannten Asylpakets ist die Einrichtung "besonderer Aufnahmeeinrichtungen", in denen Anträge bestimmter Asylsuchender - vor allem jener mit geringer Bleibeperspektive - im Schnellverfahren abgewickelt werden sollen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erklärte, die Botschaft der Regelungen sei klar: "Jeder, der zu uns kommt, erhält ein faires Verfahren. Jeder, der keines Schutzes bedarf, muss unser Land möglichst schnell wieder verlassen."

Für Flüchtlinge mit dem sogenannten subsidiären Schutz wird der Nachzug von Familienmitgliedern für zwei Jahre ausgesetzt. Dabei handelt es sich um Personen, die nicht unmittelbar persönlich verfolgt sind und deshalb weder Schutz als Flüchtling noch nach dem Asylrecht erhalten. Wenn ihnen dennoch im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht, wird ihnen dieser nachrangige Schutzstatus zugesprochen. Unter diesen Personenkreis fällt auch ein Teil der syrischen Flüchtlinge. Nach Ablauf der zwei Jahre tritt die alte Rechtslage automatisch wieder in Kraft. Allerdings sind humanitäre Ausnahmen möglich, etwa für einzelne unbegleitete Minderjährige.

Strafen für Verlassen des Bezirks

Die Asylbewerberleistungen werden leicht gekürzt. Migranten müssen sich etwa mit zehn Euro im Monat an den Kosten von Sprach- und Integrationskursen beteiligen.

Damit sich Asylbewerber in die ihnen zugewiesene Aufnahmeeinrichtung begeben, ist künftig erst dann ein voller Anspruch auf gesetzliche Leistungen vorgesehen, wenn sie sich vor Ort registriert haben und einen neuen Ankunftsausweis besitzen. Für die Dauer des Verfahrens sind die Personen verpflichtet, sich nur im Bezirk der jeweiligen Ausländerbehörde aufzuhalten. Bei einem Verstoß wird das Asylverfahren eingestellt. Die Möglichkeit zur Wiederaufnahme besteht nur ein Mal.

Notunterkunft für Flüchtlinge bei Schwerin (Archivbild: dpa)
Notunterkunft für Flüchtlinge bei Schwerin (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/J. Büttner

Außerdem ist es nun wesentlich schwieriger, Gesundheitsprobleme als Hinderungsgrund für eine Abschiebung geltend zu machen. So werden die Rahmenbedingungen für ärztliche Atteste präzisiert, um Missbrauch zu vermeiden. Die Bescheinigung muss bestimmten Kriterien genügen, um eine gravierende Krankheit glaubhaft zu machen

Die Koalition hatte lange über das Paket gestritten, es dann aber im Eiltempo durch Bundestag und Bundesrat gebracht. Es reiht sich ein in weitere Asylverschärfungen der vergangenen Monate.

Ausweisungen Krimineller vereinfacht

Auch neue Regelungen zur erleichterten Ausweisung von kriminellen Ausländern traten in Kraft. Es gelten nun niedrigere Hürden dafür, einen straffällig gewordenen Ausländer in seine Heimat zurückzuschicken. Demnach sind Ausweisungen künftig bereits dann möglich, wenn ein Ausländer wegen einer Straftat gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, selbst wenn sie auf Bewährung ausgesetzt wurde. Ein solches "schwerwiegendes Ausweisungsinteresse" gilt auch bei Eigentumsdelikten, wenn die Straftaten mit Gewalt, mit Drohungen oder mit List begangen wurden.

Die Koalition hatte diese Änderung als Konsequenz aus den Silvester-Übergriffen von Köln angestoßen. Dort hatten in der Silvesternacht Gruppen von ausländischen Männern Frauen umzingelt, bestohlen und sexuell bedrängt.

Mehr Hilfen für die Integration gefordert

Unterdessen forderte der Deutsche Städtetag mehr finanzielle Hilfe für die Integration von Flüchtlingen. "Wir können diese Herausforderung nur dann bewältigen, wenn Bund und Länder für die Kommunen die erforderlichen Mittel bereitstellen", erklärte Städtetags­-Präsidentin Eva Lohse (CDU). Bund und Länder müssten zusätzliche Kosten für Integration und soziale Leistungen "maßgeblich" tragen und die Anstrengungen für mehr bezahlbaren Wohnraum verstärken.

Lohse begrüßte, dass Bund und Länder ein gemeinsames Integrationskonzept erarbeiten wollen. "Wir erwarten, dass unsere kommunalen Erfahrungen darin zum Tragen kommen", erklärte die Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen anlässlich einer Kommunalkonferenz zu Zuwanderung und Integration in Berlin.

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll bis Ende März ein Konzept zur Integration erarbeiten. Auch die Länder dringen für die Integration von Flüchtlingen auf zusätzliche Milliardenhilfen vom Bund. Um über ihre Forderungen zu beraten, kamen die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag in Berlin zu einer Konferenz zusammen.

stu/rb (afp, dpa, rtr)