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Europa-Wahl für Auslandsdeutsche

Gernot Jaeger

Am 13. Juni ist Europa-Wahl. Auch Deutsche, die im Ausland leben, können in Deutschland an der Wahl teilnehmen. Ganz egal ob sie in Europa, Amerika, Afrika oder Asien leben.

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Am 13. Juni wird gewählt - das Europäische Parlament in StraßburgBild: European Parliament

Wenn Sie im Ausland leben und in Deutschland wählen wollen, müssen Sie sich in jedem Fall in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dafür gibt es einen speziellen Antrag. Natürlich bekommen Sie diesen Antrag bei allen Botschaften und Konsulaten im Ausland. Sie können sich aber auch an ein Wahlbüro in Deutschland wenden oder den Antrag im Internet herunter laden unter www.bundeswahlleiter.de. Aber, egal welchen Weg Sie wählen: Sie sollten nicht mehr allzu lange warten, denn die langen Postlaufzeiten können problematisch werden.

Antragsfrist 23. Mai

Problematisch deswegen, weil der komplett ausgefüllte Antrag bis spätestens zum 23. Mai bei der zuständigen Stelle in Deutschland vorliegen muss. Die zuständige Stelle ist die Gemeinde, bei der Sie in Deutschland zuletzt gemeldet waren. Wenn Sie noch nie in Deutschland gelebt haben, ist es das Bezirksamt Berlin-Mitte. Zusammen mit Ihrem Antrag müssen Sie auch eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass Sie tatsächlich wahlberechtigt sind.

Kriterien für Wahlberechtigung

Um wählen zu dürfen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Dazu kommen noch andere Kriterien: Wenn Sie in einem Land leben, das nicht zum Europarat gehört, also zum Beispiel in den USA oder in Afrika, dann dürfen Sie nur wählen, wenn Sie vor höchstens 25 Jahren aus Deutschland weggezogen sind. Wenn Sie aber in einem Mitgliedsstaat des Europarates leben, dann reicht es, wenn Sie in der Zeit seit 1949 mindestens drei Monate lang in Deutschland gemeldet waren. Leben Sie innerhalb der EU, entfällt dieses Kriterium. Es reicht dann, wenn Sie am Wahltag (13. Juni) seit mindestens drei Monaten in einem EU-Staat gemeldet sind. Wenn Ihr Antrag pünktlich eingegangen ist und Ihr Wahlbüro alles geprüft hat, bekommen Sie ab Mitte Mai die Briefwahlunterlagen zugeschickt.

13. Juni - Wahltag ist Stichtag

Wenn Sie Ihren Wahlzettel bekommen, dann füllen Sie ihn aus und schicken ihn so schnell wie möglich an Ihr Wahlbüro zurück – wenn Sie außerhalb von Europa leben, am besten per Luftpost. Denn Ihr Wahlzettel muss spätestens am 13. Juni in Deutschland vorliegen – damit Ihre Stimme für Europa zählt.