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Zweiklassengesellschaft

12. Januar 2010

Politiker und Gewerkschafter fordern immer lauter eine kritische Überprüfung des so genannten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Anlass sind die jüngsten Dumpinglohn-Vorwürfe gegen die Drogeriemarktkette Schlecker.

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Schlecker in Oldenburg - eine von europaweit 14.000 Filialen (Foto: AP)
Schlecker in Oldenburg - eine von europaweit 14.000 FilialenBild: AP
Arbeitsministerin von der Leyen (Foto: dpa)
Arbeitsministerin von der Leyen: "Bei Schlecker schauen wir sehr genau hin".Bild: picture-alliance/dpa

In Deutschland werden die Stimmen immer lauter, die eine kritische Überprüfung des so genannten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes fordern. Der Grund: Auf dem Arbeitsmarkt hat sich eine Zwei-Klassen-Gesellschaft gebildet, in der gut abgesicherte Beschäftigte Leiharbeitern gegenüberstehen, die zu deutlich schlechteren Bedingungen die gleiche Arbeit leisten müssen. Anlass der Diskussion sind die jüngsten Vorwürfe gegen die Drogeriemarkt- Kette Schlecker, die mit über sieben Milliarden Euro Umsatz zu den Größten ihrer Branche in Europa zählt.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di wirft dem Konzern vor, ihren Mitarbeitern zu kündigen, um sie anschließend in einer von Schlecker selbst gegründeten Leiharbeitsfirma namens Meniar ("Menschen in Arbeit") mit Sitz im sächsischen Zwickau zu beschäftigen - allerdings für nur noch rund die Hälfte des ursprünglichen Lohns. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen sagte am Montag (11.1.2010), sie werde die Lohndumping-Vorwürfe gegen Schlecker sehr genau prüfen. "Die erste Frage ist, ob Gesetze verletzt worden oder umgangen worden sind", erklärte die Ministerin im deutschen Fernsehen. "Die zweite Frage ist, ob in dem bestehenden Gesetzesrahmen Schlupflöcher und Lücken sind, die Zustände in der Leiharbeit zulassen, die nicht im Sinne des Gesetzgebers sind."

Schutz vor Ausbeutung

Eingang der Agentur für Arbeit (Foto: AP)
Bundesagentur für Arbeit: "Keine rechtliche Handhabe".Bild: AP

Seit seinem Inkrafttreten im Oktober 1972 diente das "Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung" dem sozialen Schutz der Leiharbeitnehmer - es sollte sie insbesondere vor Ausbeutung bewahren. Mittlerweile dient das Gesetz auch arbeitsmarktpolitischen Zwecken. Es geht darum, Beschäftigten eine Brücke in die Unternehmen zu bauen - durch ihre Berufspraxis sollten sich ihre Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt verbessern. Ministerin von der Leyen sagte auch, ihr sei wichtig, dass nun das an sich gute Modell der Zeitarbeit nicht in Misskredit gerate. Viele Jobsuchende hätten dadurch überhaupt nur eine Chance am Arbeitsmarkt.

Was unbestritten ist - so kamen durch dieses Gesetz viele Menschen in versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Doch andererseits haben clevere Firmen Mittel und Wege gefunden, den in diesem Gesetz verankerten so genannten Gleichstellungsgrundsatz zu umgehen. Danach dürfen Leiharbeitnehmer nur zu denselben Bedingungen beschäftigt werden wie die Stammarbeitnehmer des entleihenden Unternehmens: Gleiche Arbeitszeit, gleiches Arbeitsentgelt, gleiche Urlaubsansprüche. Es sei denn, ein Tarifvertrag lässt abweichende Regelungen zu.

Dubiose Tarifpartner

Verdi-Vize-Vorsitzende Margret Mönig-Raane (Foto: dpa)
Verdi-Vize-Vorsitzende Margret Mönig-Raane: "Das Gesetz muss geändert werden".Bild: picture alliance / dpa

Und hier setzen Unternehmen wie Schlecker an: Sie handeln mit der "Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit" neue Tarifverträge aus, in denen zuweilen aus einem ursprünglichen Stundenlohn von zwölf Euro ein Entgelt von 6,50 Euro pro Stunde werden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) sieht deshalb keine Möglichkeit zum Eingreifen: "Der Tarifpartner, mit dem der Tarifvertrag abgeschlossen wurde, ist eine christliche Gewerkschaft. Da ist derzeit ein Rechtsverfahren anhängig, ob diese Gewerkschaft überhaupt tariffähig ist", erläuterte die BA-Sprecherin. Solange in der inzwischen zweiten Instanz keine Entscheidung gefallen sei, habe die BA keine Handhabe, eine erteilte Genehmigung zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitnehmern zurückzuziehen.

Schlecker selbst hält die Vorwürfe für nicht nachvollziehbar. Um aber die Diskussion um die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern zu beenden, habe man beschlossen, "mit sofortiger Wirkung keine neuen Arbeitnehmerüberlassungsverträge mit der Firma Meniar mehr abzuschließen", teilte ein Firmensprecher mit. Doch die Vorwürfe gegen Schlecker ziehen Kreise. "Ich finde, das Gesetz muss geändert werden, nämlich das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, was es Schlecker ermöglicht, legal solche Schweinereien zu tun", sagt die stellvertretende Ver.di-Vorsitzende Margret Mönig-Raane.

Kein unbeschriebenes Blatt

NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (Foto: dpa)
NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: "Systematische Lohnflucht".Bild: picture alliance / dpa

Auch Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl Josef Laumann wirft Schlecker systematische Lohnflucht vor, die das "soziale Gefüge in Schieflage bringt". Zeitarbeit sei dazu da, betriebliche Auftragsspitzen abzufangen oder im Falle von Urlaub und Krankheit Vertretungen bereitzustellen. Sie dürfe nicht dazu missbraucht werden, "um mit ihrer Hilfe Stammbelegschaften zu ersetzen", schreibt der CDU-Politiker laut "Süddeutscher Zeitung" in einem Brief an Schlecker-Mitarbeiter. Auch SPD-Chef Sigmar Gabriel zeigte sich laut Bericht in einem Brief an den Firmenchef Anton Schlecker besorgt.

Der extrem öffentlichkeitsscheue schwäbische Unternehmer ist übrigens kein unbeschriebenes Blatt. Er hat zwar seit 1965 einen Konzern mit 50 000 Beschäftigten, europaweit 14 000 Filialen und 7,4 Milliarden Euro Umsatz geschaffen, ist dabei aber nicht immer zimperlich gewesen. Das Amtsgericht Stuttgart erließ 1998 gegen Anton und Christa Schlecker Strafbefehle von jeweils zehn Monaten auf Bewährung wegen vielfachen Betrugs. Der Drogeriehändler soll seinen Beschäftigten jahrelang eine tarifliche Bezahlung vorgetäuscht haben.

Autor: Rolf Wenkel (dpa, apn, ots, swr, SZ)
Redaktion: Insa Wrede