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Zu heiß für ein Heißgetränk?

27. März 2002
https://p.dw.com/p/22I2

Ein Londoner Gericht hat eine Sammelklage von 36 McDonald's-Kunden abgewiesen, die sich nach eigenen Angaben an Heißgetränken aus dem Schnellrestaurant verbrühten. Der Oberste Zivilrichter Richard Field erklärte, McDonald's sei nicht verpflichtet, Kunden ausdrücklich vor dem Verbrühungsrisiko zu warnen. Es sei allgemein bekannt, dass Kaffee und Tee heiß serviert würden und bei Hautkontakt zu Verbrühungen führen könnten.

Der Anwalt der Kläger, Timothy Horlock, machte geltend, dass die Getränke bei McDonald's in zu hohen Temperaturen abgefüllt und in für Heißgetränken ungeeigneten Bechern angeboten würden. (dpa)