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Zschäpe muss ihre Anwälte behalten

22. Juli 2014

Im NSU-Prozess ist die angeklagte Beate Zschäpe offensichtlich mit dem Versuch gescheitert, ihre Verteidiger loszuwerden. Ihre Begründung, warum sie ihren Anwälten nicht mehr vertraut, hat das Gericht nicht überzeugt.

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Beate Zschäpe im Gerichtssaal in München mit ihren Verteidigern Anja Sturm und Wolfgang Heer (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Das Oberlandesgericht München habe entschieden, den drei Juristen nicht das Mandat zu entziehen, melden mehrere Medien. Der Antrag von Beate Zschäpe, der Hauptangeklagten im Prozess um die rechtsextreme Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), auf Entpflichtung ihre Anwälte sei damit zurückgewiesen, berichteten "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und "Spiegel" übereinstimmend.

Die 39-Jährige habe keine konkreten Anhaltspunkte für eine endgültige und nachhaltige Erschütterung des Vertrauensverhältnisses zwischen ihr und den Pflichtverteidigern vorgebracht, heißt es den Medienberichten zufolge in der Begründung des Vorsitzenden Richters Manfred Götzl. Eine Bestätigung des Gerichts war am Montagabend nicht zu erhalten.

Von einem grundsätzlichen Streit der mutmaßlichen Rechtsterroristin mit ihren Anwälten Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm über ihr Aussageverhalten ist laut Medienberichten in Zschäpes Erklärung nicht die Rede.

Zwangspause seit Mittwoch

Nach dem die Angeklagte in der vergangenen Woche über einen Mittelsmann überraschend erklärt hatte, sie habe in ihre Verteidiger kein Vertrauen mehr, war der Prozess unterbrochen worden. Das Gericht verlangte daraufhin eine schriftliche Begründung, die Zschäpe am Freitag lieferte. Darin schreibt sie offenbar nur recht knapp und kursorisch, dass sie sich nicht immer gut vertreten fühle. Es gebe Meinungsverschiedenheiten über die Verteidigungsstrategie. Dies allerdings reicht nach deutschem Recht nicht aus, um einen Pflichtverteidiger von seiner Aufgabe zu entbinden. Dafür sind gravierende Vorfälle nötig, nicht nur ein allgemeines Unwohlsein über die Art der Verteidigung oder persönliche Animositäten.

Die Angeklagte Zschäpe ist im Prozessverlauf zudem nicht daran gebunden, sich den Vorgaben ihrer Verteidiger zu beugen. So könnte die Angeklagte, die bislang im Gerichtssaal beharrlich schweigt, jederzeit aussagen und zu der gegen sie erhobenen Anklage Stellung nehmen, selbst wenn ihre Anwälte ihr weiterhin davon abraten sollten.

Dafür, dass sich Zschäpe zu den Tatvorwürfen äußern wolle, gebe es nach wie vor keine Anhaltspunkte, heißt es in den Medienberichten. Der Prozess soll an diesem Dienstag fortgesetzt werden.

Die Bundesanwaltschaft wirft Zschäpe Mittäterschaft bei den zehn Morden und zwei Bombenanschlägen vor, die der Terrorgruppe NSU angelastet werden. Das Tatmotiv soll Ausländerhass gewesen sein. Zschäpe soll bei der Brandstiftung in der Wohnung in Jena, die sie gemeinsam mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos bewohnt hatte, außerdem den Tod ihrer hochbetagten Nachbarin billigend in Kauf genommen haben. Die NSU-Terroristen Mundlos und Böhnhardt starben im November 2011 durch Selbstmord. Zschäpe steht seit Mai 2013 in München vor Gericht.

qu/wl (dpa, rtr)