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Zollfreiheit für ungarische Agrarprodukte

28. Juni 2002

- Neue Vereinbarung zwischen Ungarn und der EU

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Budapest, 27.6.2002, BUDAPESTER ZEITUNG, deutsch

Die EU-Kommission in Brüssel hat einer weiteren Liberalisierung des Agrarhandels zwischen Ungarn und der EU zugestimmt. Dem voraussichtlich am 1. Juli in Kraft tretenden Abkommen zufolge werden die Zölle im Getreide-, Milch- und Rindfleischsektor abgebaut. Experten nach sollen die Maßnahmen vor allem dem ungarischen Agraraußenhandel Vorteile bringen.

Als Fortsetzung einer vor zwei Jahren getroffenen Vereinbarung zwischen Ungarn und der EU können in Zukunft 97 Prozent des in die EU gerichteten ungarischen Agrarexports zollfrei ausgeführt werden, bei weiteren drei Prozent gibt es Zollvergünstigungen.

Eine Ausnahme bilden nur wenige Produkte, wie zum Beispiel Zucker und Frischmilch, mit denen auch bisher kein Handel betrieben wurde. Auch der Anteil der aus der EU nach Ungarn gelieferten zollfreien Agrarprodukte steigt auf 84 Prozent an, bei weiteren zwölf Prozent werden die Zolltarife gesenkt. Schätzungen des Außenministeriums zufolge kann durch die neue Regelung der ungarische Export in die EU um jährlich etwa 100 Millionen Euro zunehmen.

Die Vereinbarung betrifft mehr als 500 Produktgruppen, für Ungarn dabei so wichtige wie Weizen und Mais. Die zollfreie Quote für Weizen ohne Qualitätseinschränkungen wurde für Ungarn auf 600.000 Tonnen angehoben, bei Mais dürfen bis zu 450.000 Tonnen zollfrei exportiert werden. Im Rahmen der Vergünstigungen vereinbarten die Partner weiterhin, dass bei Rindfleisch, Milchprodukten und Getreide, sowie aufgrund der vorherigen Vereinbarung bei Schweine- und Geflügelfleisch weder Ungarn, noch die EU Exportsubventionen anwendet. (fp)