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Zoll für Waren aus besetzten Gebieten

25. Februar 2010

Israelische Waren aus den besetzten Palästinensergebieten dürfen nicht zollfrei in die EU eingeführt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden – und damit die palästinensische Selbstverwaltung gestärkt.

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Soda-Club Trinkwassersprudler (Foto: DW)
Künftig nicht mehr zollfrei: Soda-Club-Produkte für die EUBild: DW

Der deutsche Wasserfilterhersteller Brita hat den Streit über die Einfuhr von israelischen Produkten aus einer jüdischen Siedlung im Westjordanland verloren: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag (25.02.2010) entschieden, dass die besetzten Palästinensergebiete nicht Teil des Staates Israel sind. Damit dürfen israelische Waren aus dem Westjordanland nicht zollfrei in die EU eingeführt werden.

Produkte aus Maale Adumim

Im vorliegenden Fall ging es um Trinkwassersprudler der Marke Soda-Club. Die Firma Brita führt Sprudelwasserbereiter und Zubehör von Soda-Club nach Europa ein. Das israelische Unternehmen produziert in Maale Adumim, einer jüdischen Siedlung östlich Jerusalems im Westjordanland.

1995 hatte die EU mit Israel die Zollfreiheit von Einfuhren vereinbart. Erzeugnisse aus israelischen Siedlungen im Westjordanland, dem Gazastreifen, Ost-Jerusalem und den Golanhöhen waren davon ausgenommen. 1997 schloss die EU mit der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) ein Abkommen, das die Zollfreiheit von Einfuhren aus den Palästinensergebieten ebenfalls sichert.

Zollfreiheit nicht gültig

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Foto: dpa)
Der Europäische Gerichtshof in LuxemburgBild: picture-alliance/ dpa

Der Argumentation der Kläger, die Trinkwassersprudler seien nach einem der beiden Abkommen in jedem Fall zollfrei, schlossen sich die EU-Richter in Luxemburg nicht an. Weil Israel die Siedlung unter eigene Zollhoheit stellte, hatte Brita für die Soda-Club-Produkte Zollfreiheit nach dem Abkommen mit Israel beantragt. Israelische Behörden bestätigten die israelische Zollzuständigkeit, machten aber auch auf Nachfrage keine Angaben über die genaue Herkunft. Das wiederum erkannte der deutsche Zoll nicht an. Zu recht, urteilte nun der EuGH. Nach dem Zollabkommen mit Israel sei Israel verpflichtet anzugeben, ob die Produkte aus Israel selbst stammen.

Autorin: Anne Allmeling (afp, ap, dpa)
Redaktion: Diana Hodali