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Wählen aus dem Ausland: So geht es!

bur/stl21. Juli 2005

Bei vorgezogenen Neuwahlen muss es schnell gehen: Gerade wahlwillige Auslandsdeutsche können durch kürzere Fristen und längere Postwege auf der Strecke bleiben. Frühzeitige Vorbereitung "für den Ernstfall" ist notwendig.

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Auslandsdeutsche: Schnell wählen, damit die Stimme zeitig ankommtBild: AP

Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen, damit Sie wählen dürfen?

Grundsätzlich darf jeder wählen, der im Sinne des Grundgesetzes (Art. 116) Deutscher ist, am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und nicht aus sonstigen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Für Deutsche im Ausland kommt es darüber hinaus noch darauf an, ob sie in einem Mitgliedsstaat des Europarats oder außerhalb davon leben:

Auslandsdeutsche in Europarat-Ländern müssen nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ohne Unterbrechung in Deutschland gewohnt haben. Zum Europarat gehören insgesamt (mit Deutschland) 46 Staaten, darunter auch Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Georgien oder die Russische Föderation.

Für Auslandsdeutsche in Nicht-Europarat-Ländern gilt neben den oben erwähnten Kriterien zusätzlich, dass ihr Fortzug aus Deutschland am Wahltag nicht mehr als 25 Jahre her sein darf.

Was muss schnellstens erledigt werden?

Tragen Sie sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland ein. Dafür muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden, das schriftlich eingereicht werden muss. Außerdem müssen Sie gleichzeitig an Eides statt versichern, dass Sie wahlberechtigt sind. Die Anträge müssen bis spätestens am 21. Tag vor dem Wahltag bei der zuständigen Stelle in Deutschland eingehen.

Wo gibt es die Formulare zur Eintragung ins Wählerverzeichnis?

Das "Formular für den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis" gibt es im Internet auf www.bundeswahlleiter.de unter "Service für Auslandsdeutsche". Wer es lieber traditionell mag, bekommt die Formulare als Papiervordrucke bei allen deutschen Botschaften und Konsulaten, beim Bundeswahlleiter selbst oder bei allen Kreiswahlleitern in Deutschland. Die Adresse des Bundeswahlleiters lautet:

Datenerfassung für den Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029 Bonn

Die Formulare können gleich für Familienmitglieder, Freunde und Kollegen mit bestellt werden. Firmen und Verbände können sich auch direkt für alle Mitarbeiter im Ausland entsprechend viele Formulare zusenden lassen. Die Anträge können ab sofort gestellt werden.

Wann bekommen Sie die notwendigen Wahlunterlagen?

Briefwahl
Wahlbrief für die Bundestagswahl 2002Bild: AP

Nach der Eintragung ins Wählerverzeichnis bekommen Sie automatisch und so schnell wie möglich die für die Briefwahl nötigen Unterlagen geschickt: Das sind Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag, Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt zur Briefwahl.

Wie läuft dann die Wahl?

Füllen Sie den Stimmzettel aus und stecken Sie ihn dann in den Wahlumschlag. Den verschlossenen Wahlumschlag geben Sie zusammen mit dem Wahlschein plus eidesstattlicher Versicherung in den Wahlbriefumschlag. Diesen senden Sie bitte so schnell wie möglich an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag bereits steht. Der Wahlbrief muss am Wahltag bis spätestens 18 Uhr eingegangen sein.