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94 Milliarden vom Bund für Flüchtlinge

14. Mai 2016

Die Kosten für die Flüchtlinge sorgen seit vielen Monaten für Streit zwischen Bund und Ländern. Nach Informatinen des "Spiegel" will Finanzminister Schäuble bis 2020 fast 94 Milliarden Euro zahlen.

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Flüchtlinge in Berlin im Herbst 2015 (Foto: dpa)
Flüchtlinge in Berlin im Herbst 2015Bild: picture-alliance/dpa/W. Kumm

Diese Summe finde sich in einer Aufstellung des Bundesfinanzministeriums für die Verhandlungen mit den Ländern, meldete das Nachrichtenmagazin. Die Berechnungen enthielten die Ausgaben für Unterbringung und Integration der Flüchtlinge, aber auch für die Bekämpfung von Fluchtursachen in Krisenregionen.

Allein für Sozialleistungen bei anerkannten Asylbewerbern, vor allem Hartz-IV-Zahlungen und Mietzuschüsse, veranschlagen die Beamten von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nach Angaben des "Spiegel" bis 2020 rund 25,7 Milliarden Euro. Für Sprachkurse sind 5,7 Milliarden Euro berechnet, für Eingliederungshilfen ins Berufsleben 4,6 Milliarden.

Finanzminister Schäuble (Foto: Reuters)
Finanzminister SchäubleBild: picture-alliance/dpa/S. Thew

Prognose für 2016: 600.000 Flüchtlinge

Die jährlichen Kosten steigen demnach von rund 16,1 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 20,4 Milliarden in 2020. Dabei geht das Ministerium davon aus, dass dieses Jahr 600.000 Flüchtlinge nach Deutschland kommen, nächstes Jahr 400.000 und in den Folgejahren jeweils 300.000.

Die Länder rechnen indessen mit höheren Kosten und verlangen, dass der Bund die Hälfte davon übernimmt. So veranschlagen die Länder schon für dieses Jahr die Kosten für die Versorgung der Flüchtlinge um fünf Milliarden Euro höher als der Bund auf 21 Milliarden Euro und fordern, dass der Bund die Hälfte davon übernimmt.

Einigung bis Ende Mai

Nach einer gescheiterten Bund-Länder-Spitzenrunde am 22. April soll nun Ende Mai bei einem weiteren Spitzentreffen eine Lösung versucht werden. Die Runde bei Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich verständigt, dass bis zum 12. Mai geklärt werden solle, wie die Gesamtkosten für Bund, Länder und Gemeinden berechnet werden.

wl/hf (rtr, afp)