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Antidiskriminierungsgesetz

Sabine Kinkartz18. August 2007

Am 18. August 2006 trat nach langen und kontrovers geführten Debatten das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Für die Wirtschaft ist das AGG ein rotes Tuch. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

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Eine junge Frau trägt bei einer Demonstration in Köln ein Kopftuch in den Farben der deutschen Fahne, Quelle:
Keine Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Weltanschauung und Religion, sexueller Identität, Alter oder BehinderungBild: dpa

Mit dem Gesetz wurde erstmals in Deutschland im Arbeits- und im Zivilrecht Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Weltanschauung und Religion, der sexuellen Identität, des Alters oder einer Behinderung verboten. Wer sich benachteiligt fühlt, kann sich bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beschweren, vor dem Arbeitsgericht klagen und hat Anspruch auf Schadensersatz.

Kampf gegen Vorurteile

Mühsam und zäh, so könnte man die Arbeit von Martina Köppen umschreiben. Die 49-jährige Juristin leitet die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sie führt den Kampf gegen Vorurteile - bislang ohne besonderen Erfolg: "Das Thema ist in Deutschland negativ besetzt, und ich bin fest überzeugt, dass wir es nur positiv wenden können, wenn wir die Wirtschaft mit im Boot haben."

Das kommt einer Herkulesaufgabe gleich, denn die deutschen Unternehmen sind nach wie vor die wohl hartnäckigsten Gegner des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Das geht aus einer Studie der Universität Dortmund hervor, für die Controlling-Professor Andreas Hoffjan rund 500 Unternehmen befragen ließ. "Es wurden Kommentare abgegeben, die wir ausgewertet haben, und der Grundtenor war bei 40 Prozent: Das Gesetz ist überflüssig, nutzlos, unnötig", so sein Resümee.

Zusätzliche Kosten und Bürokratieaufwand

Zwar ist die befürchtete Klagewelle vor den Arbeitsgerichten ausgeblieben, doch in der Studie heißt es, dass das Gesetz im ersten Jahr seines Bestehens den Firmen rund 1,73 Milliarden Euro zusätzliche Kosten beschert habe.

Knapp ein Drittel davon entfielen auf Mitarbeiterschulungen zum Thema Antidiskriminierung, weitere 602 Millionen seien für die Einführung neuer Standards und Strategien aufgewendet worden. So würden beispielsweise Bewerbungsgespräche am besten nur noch unter Zeugen geführt, was den Personaleinsatz erhöhe.

Diskriminierung findet versteckt statt

Max Höfer, Geschäftsführer der unternehmensnahen Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, die die Dortmunder Studie in Auftrag gegeben hat, lehnt das AGG ab und fühlt sich durch die Studie bestätigt: "Neben den Kosten und dem Bürokratieaufwand hat das Gesetz zusätzlich Heuchelei befördert. Die Praxis zeigt: In Stellenanzeigen wird nun nicht mehr geschrieben: 'Wir suchen für ein JUNGES Team einen dazu passenden Mitarbeiter', sondern man formuliert das jetzt neutral und stellt dann eben doch einen JUNGEN Mitarbeiter ein."

Genau diese Verhaltensmuster will die Antidiskriminierungsbeauftragte Martina Köppen aufbrechen: "Ich möchte nur, dass Unternehmen oder Menschen generell niemanden nur deshalb aussortieren, weil er ein bestimmtes Merkmal hat. Ich möchte, dass die Qualifikation im Vordergrund bleibt." Köppen will Unternehmer, Wissenschaftler, Berater und Politiker an einen Tisch bringen und einen Pakt schmieden, denn Chancengleichheit sei ein Menschenrecht. Gerade die exportorientierten Unternehmen in Deutschland könnten mit Blick auf den drohenden Arbeitskräfte-Mangel und ihre internationale Verflechtung profitieren, wenn sie offen für die Beschäftigung von Älteren und Ausländern seien.

Juristische Feinheiten

Doch das trifft in den Augen vieler Unternehmer nicht den Kern des Problems. So seien Mitarbeiter, die mehrere Sprachen und Kulturen kennen, schon jetzt sehr gefragt. Die Unternehmen schreckten vielmehr vor den rechtlichen Risiken zurück, die sich aus dem Antidiskriminierungsgesetz ergäben, so Höfer von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft: "Die Begriffe sind unklar definiert. Man weiß ja gar nicht wirklich, was ist eigentlich 'alt', was ist eine Behinderung, ab wann ist man ein Ausländer. Diese Begriffe werden die Zivil- und Arbeitsgerichte wahrscheinlich viele Jahre beschäftigen."

Verstärkung erhalten die Unternehmen aus dem Bundes-Wirtschaftsministerium. In einer Pressemitteilung heißt es: Sollte beim Dialog mit der Wirtschaft, den die Antidiskriminierungsstelle anstrebt, herauskommen, dass das Gesetz nachweislich ineffizient ist und unnötig die Kosten treibt, dann müsse man es wieder ändern.