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US-Sanktionen gegen Kuba verlängert

16. September 2009

Präsident Obama hat den rechtlichen Rahmen für das Handelsembargo gegen Kuba verlängert. Erste Schritte zur Annäherung bleiben aber in Kraft.

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Bild: AP / picture-alliance / dpa / Montage

Das Gesetz, auf dem die Wirtschaftsblockade gegen die kommunistische Karibikinsel basiert, wurde um ein weiteres Jahr verlängert. Wie aus dem Weißen Haus verlautete, hat Obama diese Maßnahme mit dem "nationalen Interesse der USA" begründet. Die seit 1917 bestehende Regelung, das sogenannte "Handel mit dem Feind-Gesetz", bezog sich ursprünglich auf die US-Gegner im Ersten Weltkrieg. Die USA wandten es 1963 erstmals gegen Kuba an.

Einzelne Erleichterungen

Im April hatte Obama zugesagt, Reisen von kubastämmigen US-Bürgern auf die Karibikinsel zu erleichtern. Bisher war es den Exil-Kubanern in den USA nur erlaubt, einmal pro Jahr nach Kuba zu reisen. Die Maßnahme ist Anfang September in Kraft getreten. US-Bürger kubanischer Herkunft können nun Tanten, Onkel, Cousins ersten und zweiten Grades so lange und so oft wie sie wollen in Kuba besuchen.

Kuba, Bildergalerie 26, Rundreise, November 2006
Kubaner können jetzt auf größere Geldüberweisungen aus den USA hoffenBild: M. Nelioubin

Auch die Beschränkungen bei Geldtransfers und Telekommunikation sind aufgehoben worden. Allerdings können sie nicht mehr als 179 Dollar pro Tag in Kuba ausgeben. Die Summe richtet sich nach den Spesensätzen des Außenministeriums und könnte sich ändern. Weitere Änderungen in der Kuba-Politik machte Obama jedoch von einem Entgegenkommen Kubas bei den Menschenrechten abhängig.

Die katholische Kirche Kubas hatte die Reiseerleichterungen ausdrücklich begrüßt. "Das hätte schon viel früher passieren müssen", so der Vorsitzende der Kubanischen Bischofskonferenz (COCC) und Erzbischof von Santiago de Cuba, Dionisio García Ibáñez (64). Die Maßnahme werde "die Beziehungen in den Familien verbessern und den Geist der Verständigung und Versöhnung fördern", erklärte er.

Neuer Freiraum für Religion

Zum ersten Mal seit 50 Jahren sind in kubanischen Gefängnissen jetzt wieder Gottesdienste erlaubt. Gefangene dürften Messen oder religiöse Feiern beantragen, erklärte ein Sprecher des Rates der kubanischen Kirchen in Havanna.

Die Tageszeitung "Miami Herald" berichtete am Dienstag (15.09), dass sowohl christliche Gottesdienste als auch Feiern anderer Religionen erlaubt seien. Vor zwei Jahren hatte der lateinamerikanische Bischofsrat (CELAM) während eines Treffens auf Kuba die Regierung des Inselstaates aufgefordert, in den kubanischen Haftanstalten den Zugang zu Gottesdiensten zuzulassen. Seit der kubanischen Revolution vor über 50 Jahren waren religiöse Feiern jeder Art in den Gefängnissen untersagt. (mge/kna/ap/epd)