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Westbalkan: EU-Kommission schlägt Verlängerung der Handelsprivilegien vor

15. September 2005

Zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung will die EU-Kommission die geltenden Handelsprivilegien für den Westbalkan bis zum Jahr 2010 verlängern.

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EU-Kommission in BrüsselBild: Audiovisual Library European Commission

Die EU-Kommission wird dem EU-Ministerrat vorschlagen, die Handelsprivilegien für die Staaten des Westbalkans bis zum Jahr 2010 zu verlängern. Einen entsprechenden Vorschlag hat die EU-Kommission am Montag (12.9.) beschlossen. In den vergangenen fünf Jahren dienten diese Privilegien als ein wirkungsvolles Instrument, um die Wirtschaft der Region zu revitalisieren. Sie bieten den Staaten des Westbalkans einen privilegierten Zugang zum EU-Markt und sollen zudem für politische Stabilität sorgen.

Zollfreier Marktzugang

Die EU gewährt damit für praktisch alle Erzeugnisse aus Südosteuropa einen zollfreien Marktzugang. Zu den begünstigten Ländern zählen Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien-Montenegro einschließlich Kosovo. Den Vorschlag der EU-Kommission werden nun die EU-Mitgliedsländer erörtern und im Herbst oder spätestens zum Jahresende darüber entscheiden.

Die Privilegien wurden erstmals 2000 für fünf Jahre verabschiedet – die Regelung läuft also Ende dieses Jahres aus. Laut einer Mitteilung der EU-Kommission haben diese Privilegien dazu beigetragen, den Export aus Südosteuropa in die EU zu erhöhen. Der Exportzuwachs der Länder aus der Region in die EU betrage zwischen 2000 und 2004 etwa acht Prozent jährlich.

Unterstützung für Reformprozess

Trotz der erzielten Fortschritte sei der wirtschaftliche und politische Reformprozess auf dem Westbalkan noch nicht abgeschlossen, teilte die EU-Kommission am Montag mit. Da die EU ein bedeutendes Exportziel für Südosteuropa sei, würden die bestehenden Handelsprivilegien beibehalten und fortgesetzt. Damit würde der wirtschaftliche Vorteil für die Länder aus dieser Region gewahrt und zur Errichtung bester Wirtschaftsbedingungen beigetragen. Diese seien erforderlich, um die unentbehrlichen Reformen umzusetzen.

Kopplung an Bedingungen

Im Einvernehmen mit dem Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess ist die Gewährung von Handelsprivilegien gekoppelt an besondere Bedingungen. Diese beinhalten: Die Achtung der Interessen einzelnen Länder – insbesondere die Achtung der Menschen- und demokratischen Rechte, ferner die Bereitschaft der Länder, gegenseitige Wirtschaftsbeziehungen zu entwickeln und sich über den Handel für Wirtschaftsreformen und die regionale Integration zu engagieren. Eine weitere Bedingung ist die effiziente Zusammenarbeit im administrativen Bereich mit der EU, insbesondere um Risiken wie Betrug oder illegale Geschäftspraktiken zu verhindern.

Die Privilegien beinhalten im Detail, dass praktisch alle originären Produkte aus den Ländern der Region zollfrei in die EU eingeführt werden können. Ausnahmen bilden beispielsweise bestimmte Fischprodukte, Zucker, Kalbfleisch sowie Textilien aus Serbien-Montenegro einschließlich Kosovo. Diese Produkte sind Einfuhrquoten unterworfen.

Alen Legovic, Brüssel
DW-RADIO/Bosnisch, 12.9.2005, Fokus Ost-Südost