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Weniger Geld vom Staat

12. November 2005

Das wichtigste Ziel der großen Koalition ist die nachhaltige Sanierung der Staatsfinanzen. Dafür muten SPD und CDU/CSU ihren Bürgern finanzielle Einschnitte zu. Bis 2007 werden etliche Steuersubventionen abgebaut.

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Vorbild: Sparschweine vor dem ReichstagBild: dpa


Von 2007 an erwarten SPD und Union aus den abgewickelten Steuersparmodellen allein für den Bund vier Milliarden Euro Mehreinnahmen, 2008 etwa sechs Milliarden und 2009 rund sieben Milliarden. Insgesamt summieren sich die zusätzlichen Einnahmen zwischen 2006 und 2009 auf 18,4 Milliarden Euro.

Betroffen von den Subventionskürzungen sind unter anderem Pendler, Sparer, Vermieter, Bauherren, Familien und gut betuchte Anleger:

1. Die Eigenheimzulage wird abgeschafft. Dies gilt für alle Immobilienkäufe und Bauverträge, die nach dem 1. Januar 2006 abgeschlossen werden. Wegen der langen Förderdauer wirkt sich dies finanziell allerdings erst in den nächsten Jahren aus.

2. Ebenfalls ab 2006 entfallen für Arbeitnehmer unter anderem die Steuerfreibeträge für Abfindungen und Übergangsgelder sowie die Absetzbarkeit von Steuerberaterkosten. Privathaushalte sollen aber Dienstleistungen wie Handwerkerrechnungen und Kinderbetreuung teils von der Steuer absetzen können. Das häusliche Arbeitszimmer darf von 2007 an nur noch dann steuerlich abgesetzt werden, wenn es Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist.

3. Ebenfalls 2007 entfällt die Entfernungspauschale für Wege zur Arbeit bis zu 20 Kilometern komplett; erst für Strecken darüber hinaus können 30 Cent pro Kilometer geltend gemacht werden. Einen Pendler mit mittlerem Einkommen kostet dies bis zu 400 Euro im Jahr, der Bund rechnet mittelfristig mit Mehreinnahmen von 1,1 Milliarden Euro jährlich.

4. Der Sparerfreibetrag für Ledige wird ab 2007 von 1370 auf 750 Euro reduziert und für Verheiratete von 2740 auf 1500 Euro.

5. Schichtzulagen für Feiertags- und Nachtarbeit bleiben zwar steuerfrei, die Sozialversicherungsbefreiung wird aber auf einen Stundengrundlohn von 25 Euro (bisher: 50 Euro) begrenzt. Dies soll den Haushalt jährlich um 500 Millionen Euro entlasten.

6. Die pauschale Sozialversicherungsabgabe bei gewerblichen Mini-Jobs wird von 25 auf 30 Prozent erhöht.

7. Kindergeld sowie der steuerliche Kinderfreibetrag soll künftig nur noch bis zum 25. Lebensjahr des Kindes gewährt werden. Bisher lag der Grenzwert für die Bezugsdauer bei 27 Jahren.

8. Ersatzlos gestrichen werden ab 2007 Freibeträge für Bergmannsprämien sowie Heirats- und Geburtshilfen. Unternehmen dürfen für Jubiläumsprämien keine Rückstellungen mehr bilden und müssen vorhandene Rückstellungen auflösen.

9. Reine Steuersparmodelle und Verlustverrechnungen bei Medien- oder Windkraftfonds sowie Schiffsbeteiligungen sollen bereits mit dem Stichtag 11. November 2005 eingeschränkt werden. Die degressive Abschreibung von Gebäuden mit Mietwohnungen wird zum 1. Januar 2006 gestrichen.

10. Für Aktionäre und Immobilien-Besitzer ist eine Pauschalsteuer von 20 Prozent auf Veräußerungsgewinne geplant. Bei der Einführung der Besteuerung ist zwischen Neu- und Altfällen zu unterscheiden. Dieser Bestandschutz ist notwendig, um Anleger, die vor der Neuregelung im Glauben an eine Steuerfreiheit Aktien oder Immobilien gekauft haben, nicht zu schädigen. Bislang können Anleger ihre Aktien nach einem Jahr und nicht selbst genutzte Immobilien nach zehn Jahren mit Gewinn verkaufen, ohne dafür dem Fiskus einen Anteil zu geben. Unklar ist nach Worten des designierten Bundesfinanzministers Peer Steinbrück, wie etwa Gewinne aus Lebensversicherungen, die auf Aktiengeschäften basieren, oder Fonds-Sparpläne in diesem Zusammenhang behandelt werden. (arn)